Zum taz-Portrait “Der private Herr Breyer” [ergänzt]
Die Berliner Tageszeitung hat heute ein Portrait über mich veröffentlicht. Hier einige Zusatzinformationen dazu:
Unser Wahlprogramm zum Thema Freiheitsrechte findet sich hier. Auf meinen Vorschlag hat der Landesparteitag die Punkte “Freiheitspaket verabschieden”, “Privatsphäre rechtstreuer Bürger achten”, “Moratorium für neue Überwachungspläne”, “Sicherheitsbewusstsein stärken”, “Sicherheitsforschung demokratisieren”, “Für eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik” und “Kriminalpräventionsstrategie” in das Wahlprogramm aufgenommen.
Anonym mailen kann man mir hier.
Zur Frage der Transparenz des Arbeitgebers habe ich die taz darauf hingewiesen, dass Piratenabgeordnete ihre Nebeneinkünfte freiwillig veröffentlichen (CDU und FDP in Schleswig-Holstein blockieren eine Veröffentlichungspflicht bisher). Wenn ein Abgeordneter allerdings nicht anderweitig beschäftigt ist und auch keine Nebeneinkünfte bezieht, unterliegen seine früheren Arbeitgeber meiner Meinung nach dem Schutz der Privatsphäre.
Mein Artikel zur letzten Bundestagswahl (“Freiheitsrechte wählen, Überwachung abwählen – diesmal nur mit der FDP”) vom 20.09.2009 findet sich hier. Dort ist eingehend erklärt, warum ich nur angesichts der damaligen politischen Optionen (“diesmal nur mit der FDP”) empfohlen habe, schwarz-gelb einer schwarz-roten Koalition vorzuziehen. Die Piratenpartei hatte damals mit 2% noch keine Chance – heute ist dies zum Glück anders. Dass die FDP in Schleswig-Holstein alles andere als Freiheitsfreundliches vorhat, vielmehr Bürgerrechte und Datenschutz abbauen will, habe ich hier erläutert. Gleiches gilt übrigens für die Grünen, von SPD und CDU ganz zu schweigen.
Soweit ich angekündigt habe, mich für eine Änderung der Geschäftsordnung einzusetzen, geht es darum, dass die Geschäftsordnung des Landtags viele Antrags- und Gestaltungsrechte ganzen Fraktionen vorbehält und eine Zusammenarbeit einzelner Abgeordneter unterschiedlicher Fraktionen damit unmöglich macht. Dies begünstigt die verbreiteten undemokratischen und parteipolitisch motivierten Blockabstimmungen, welche die Piratenpartei durch Abschaffung des Fraktionszwangs aufbrechen will. Die Berliner Piratenfraktion hat bereits einen Antrag zur Änderung der dortigen Geschäftsordnung erarbeitet, um einzelnen Abgeordneten mehr Rechte zu geben.
Was die Gehaltszulage von 45% für die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen angeht, hat das Bundesverfassungsgericht solche Zulagen schon vor Jahren als Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit der Abgeordneten für verfassungswidrig erklärt. Sie sind auch sachlich nicht gerechtfertigt, weil Landtagsabgeordnete in Schleswig-Holstein ohnehin üppig und immer höher bezahlt werden, während die Bürger wegen der Verschuldungspolitik früherer Regierungen jeglicher Couleur Jahr für Jahr schmerzhafte Einschnitte hinnehmen müssen. Sollten die anderen Fraktionen trotz der klaren Rechtslage nicht bereit sein, die verfassungswidrigen Zulagen kurzfristig zu streichen, wird nur noch der Weg zum Landesverfassungsgericht bleiben.
In ihrer Printausgabe ist der taz in diesem Punkt ein kapitaler Fehler unterlaufen: Hier heißt es irrtümlich, ich wolle dafür sorgen, “dass die parlamentarischen Geschäftsführer von Fraktionen Zuschläge bekommen”. Die taz will morgen eine Richtigstellung veröffentlichen:
FEHLER IN PIRATEN-PORTRÄT
Entschuldigung
In der taz vom 23. April 2012 berichteten wir, dass der schleswig-holsteinische Piratenpolitiker Patrick Breyer sich für die Zulagen von parlamentarischen Geschäftsführern im Kieler Landtag einsetzen wolle. Das ist falsch. Richtig ist: Breyer hält diese Extra-Vergütung für politisch falsch und rechtlich unzulässig. Wenn Breyer nach der Wahl ein Landtagsmandat hat, will er in dem Parlament dafür werben, diese Zuschläge abzuschaffen. Sollte es dafür keine Mehrheit geben, will er dagegen “notfalls” vor dem Landesverfassungsgericht klagen. Wir bedauern den Fehler. (taz)
Weitere Vorschläge und Handlungsoptionen für die Piraten im Kieler Landtag habe ich hier zusammengestellt.
Ergänzung vom 24.04.2012:
Die taz hat heute ihre angekündigte Korrektur zur Frage der verfassungswidrigen Fraktionszuschläge veröffentlicht.
Im Internet wird unterdessen über meinen Arbeitgeber spekuliert. Landesblogger Swen Wacker, ehemals SPD-Mitglied und heute Mitglied in dem SPD-nahen Verein D64, hat im Internet herausgefunden, dass es am Amtsgericht Meldorf einen Richter meines Familiennamens gibt, und zieht daraus den Schluss, dass es sich um mich handeln müsse. Das entspräche den Grundsätzen journalistischer Sorgfalt dann, wenn jeweils nur eine Person pro Familiennamen in einem Ort wohnen oder arbeiten würde. Der NDR meinte letztes Jahr demgegenüber, ich sei Rechtsanwalt. Ich bin gespannt, was als nächstes vermutet wird, beteilige mich meinerseits aber nicht an öffentlichen Spekulationen über mein Privatleben. Dass unsere Berufstätigkeit der Privatsphäre zuzuordnen ist, hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof schon vor Jahren entschieden. Mir ist auch keine Partei bekannt, welche eine Liste der Arbeitgeber ihrer Kandidaten veröffentlichen würde.
Demgegenüber sind mir viele Parteien in Schleswig-Holstein bekannt, welche sich einer Veröffentlichung der Nebeneinkünfte ihrer gewählten Abgeordneten entweder gänzlich (CDU, FDP) oder doch im Wesentlichen (SPD, Grüne, SSW) verweigern. Piraten-Abgeordnete veröffentlichen ihre Nebeneinkünfte betragsgenau und freiwillig. Auch Spenden über 1.000 Euro werden von der Piratenpartei als einziger Partei freiwillig veröffentlicht.
Unsere Linie ist klar: Wir Piraten streiten für einen gläsernen Staat und gegen den gläsernen Bürger.
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