Wie viele Überwachungskameras gibt es im Wald? Piraten fordern Einschreiten der Landesregierung in Schleswig-Holstein
Nach der Veröffentlichung der Standorte von 600 Überwachungskameras, die das Land überall in Schleswig-Holstein betreibt, hat die Piratenfraktion im Kieler Landtag mittels einer kleinen Anfrage nach Wildkameras gefragt. Wildkameras werden von Jägern in ganz Schleswig-Holstein zur Überwachung sowie zur Kontrolle des Wildbestandes verwendet.
Tatsächlich hat die Landesregierung nicht die geringste Ahnung, wie viele Kameras in den Wäldern Schleswig-Holsteins aufgestellt sind. Niemand kann also mit Sicherheit sagen, wie viele Kameraobjektive nur die Futterstellen von Tieren ins Visier nehmen, und wie viele Kameras – sozusagen als Kollateralschaden – auch Spaziergänger und Waldbesucher überwachen. Der Umweltminister sagt den PIRATEN nun immerhin zu, die Entfernung solcher Kameras aus unseren Wäldern prüfen zu wollen.
„Zurecht sind viele Bürger betroffen bei dem Gedanken, dass Unterhaltungen beim Pilze sammeln, ein romantisches Rendezvous oder der spontane Drang zur Notdurftverrichtung in ungenannter Öffentlichkeit stattfindet. Dabei ist der Wald nicht nur ein Ort der Erholung, sondern rein rechtlich gesehen ein öffentlicher Raum und unterliegt damit eindeutig dem Bundesdatenschutzgesetz. Im Saarland wie auch in Hessen haben die Landesdatenschutzbeauftragten daraus Konsequenzen gezogen und die Überwachung nichts ahnender Spaziergänger durch illegal aufgestellte Wildkameras unter Strafe gestellt. In diesen Bundesländern werden Jäger notfalls mit saftigen Bußgeldern belegt, während sich das Land Schleswig-Holstein bisher nicht einmal zu einer Meldepflicht für Wildkameras durchringen kann“, kritisiert Sven Stückelschweiger, Vorsitzender der Piratenpartei im Landesverband Schleswig-Holstein.
Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum (ULD) hat schon im letzten Jahr klargestellt, dass der Einsatz von Wildkameras in öffentlich zugänglichen Wäldern grundsätzlich unzulässig ist. Die Landesregierung und die Förster müssen das jetzt endlich auch umsetzen. Wir brauchen eine Dienstanweisung zur Entfernung sämtlicher Wildkameras aus unseren Wäldern, die nicht genehmigten wissenschaftlichen Zwecken dienen. Wir PIRATEN wollen einen Erholungswald, keinen Kamerawald.
Die Landesregierung hat auf unsere Anfrage zugesagt, die Entfernung von Überwachungskameras aus unseren Wäldern in Abstimmung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten prüfen zu wollen. Konkret soll “zeitnah” entschieden werden, ob die Dienstanweisung des Landesbetriebs Hessen-Forst an alle Revierleiter (Förster), sämtliche Wildkameras aus öffentlichen Wäldern zu entfernen und auf die Pächter entsprechend einzuwirken, auf Schleswig-Holstein übertragbar ist. Das Ministerium zeigt sich auch aufgeschlossen unserem Vorschlag gegenüber, ein Merkblatt zum datenschutzkonformen Einsatz von Tierbeobachtungskameras zu erstellen.
Unverständlich ist mir dagegen die Haltung von Umweltminister Habeck: “Von einem grundsätzlichen Verbot geht die Landesregierung nicht aus.” Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum hat schon im letzten Jahr klargestellt: “Der Einsatz von Wildkameras in öffentlich zugänglichen Räumen ist damit grundsätzlich unzulässig.” Der Umweltminister muss hier dringend nachsitzen.
Weitere Informationen:
- Die Antwort der Landesregierung im Volltext
- Stellungnahme des Landesdatenschutzzentrums
- Überwachungskameras in Dithmarschens Wäldern
- Hessisches Merkblatt zum datenschutzkonformen Einsatz von Tierbeobachtungskameras
- Saarländische Regelung
- Missbrauch von Waldaufnahmen in Österreich
- kamerakarte-nord.de: Kamerastandorte eintragen
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