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“Tanzverbot”: Hotel- und Gaststättenverband unterstützt kürzeres Veranstaltungsverbot an stillen Feiertagen

Freiheit, Demokratie und Transparenz

Der DEHOGA Schleswig-Holstein unterstützt den Antrag, das Verbot öffentlicher Veranstaltungen an “stillen Feiertagen” in Schleswig-Holstein zu lockern. In einer Stellungnahme schreibt Hauptgeschäftsführer Stefan Scholtis:

Es ist sicherlich zutreffend, dass sich im Laufe der letzten Jahrzehnte das gesellschaftliche Leben und seine Strukturen sehr stark gewandelt haben. Sicherlich ist das kein Argument dafür, bewährtes vollkommen zu ändern oder neu zu fassen, jedoch sind maßvolle Gesetzesangleichungen an den gesellschaftlichen Wandel notwendig. […]
Vorliegend geht es Ihnen um eine maßvolle Fortentwicklung des sogenannten Tanzverbotes am Volkstrauertag, am Totensonntag und am Karfreitag. Grundsätzlich müssen diese Tage ihren kirchlichen Character behalten. Wir sehen in Ihrer gewünschten Änderung ebenso eine gewisse Lockerung hinsichtlich der sogenannten Verbotsstunden. Sie schlagen eine Übernahme der Hamburger Regelung vor, die das Veranstaltungsverbot um 20 Stunden reduzieren würde. In Anbetracht der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung kann der DEHOGA Schleswig-Holstein sich mit ihrem Änderungsantrag einverstanden erklären.

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