Studie zu “Radarfallen”: Nur erkennbare Radarkontrollen wirken
Wir Piraten setzen uns für eine Abschaffung verdeckter Radarkontrollen ohne Polizeipräsenz ein, weil solche Radarfallen zu keiner Verhaltensänderung und damit auch nicht zu weniger Unfällen führen. Zu unserem entsprechenden Antrag hat der Landtag schriftliche Stellungnahmen eingeholt und plant nun auch eine mündliche Expertenanhörung.
Mir liegt nun eine kaum zugängliche wissenschaftliche Studie von Prof. Dr. Volker Meewes vor, die unsere Forderung in zentralen Aspekten stützt. Nach umfangreichen Untersuchungen über das tatsächliche Geschwindigkeitsverhalten und Unfallgeschehen kommt der damalige Experte der “Beratungsstelle für Schadenverhütung” zu hochinteressanten Ergebnissen.
1. Ortsfeste Kontrollen
Bezüglich der stationären Geschwindigkeitskontrollen könnte es auch nach Auffassung des Innenministeriums “hilfreich sein, diese Anlagen ausschließlich an diesen Stellen durch auffällige Gestaltung oder Ankündigung auch für ortsunkundige Verkehrsteilnehmer erkennbar zu machen, um möglichst deren vollständige Wirkung zu entfalten.” (Umdruck 18/2840)
Dies wird bestätigt durch die vom Innenministerium zitierte Untersuchung von Prof. Dr. Meewes, die auf Seite 126 zu dem Ergebnis kommt:
Die Wirkungsweise der (ortsfesten) Anlagen beträgt ca. 500m vor und hinter dem Standpunkt der ortsfesten Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung: Außerhalb dieses Bereichs treten keine Unfallveränderungen auf, d.h. weder Unfallzunahmen noch Unfallabnahmen, die auf das Vorhandensein der ortsfesten Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung zurückgeführt werden könnten.
2. Mobile Kontrollen
Mit verdeckten mobilen Kontrollen will das Innenministerium landesweit einen “gewissen Flächendruck” schaffen. Es hofft, verdeckte Kontrollen an wechselnden Orten würden Kfz-Führer allgemein zu einem langsameren Fahren veranlassen.
Die vom Innenministerium zitierte umfangreiche empirische Untersuchung von Prof. Dr. Meewes zeigt aber, dass diese Hoffnung trügt. Prof. Meewes kommt bei seinen Untersuchungen zu folgenden Ergebnissen: “Das Geschwindigkeitsverhalten von Kraftfahrern kann durch einmalige Kontrollen nicht verändert werden.” (S. 6) Erst wenn “an vielen Stellen in einem Gemeindegebiet die Zahl der Kontrollen erheblich verstärkt und … die Häufigkeit der Kontrollen über mehrere Jahre durchgehalten” wird, sinken die Geschwindigkeiten (S. 7) – jedoch auch nur im Bereich der Kontrollstellen. “Werden bestimmte Bereiche aus der verstärkten Überwachung herausgenommen …, so ergeben sich auch keine deutlichen Verbesserungen der Verkehrssicherheit.” (S. 82) Prof. Mewes folgert (S. 82):
Die Wirkung folgt vornehmlich aus der Erkennbarkeit der Kontrolle und weniger aus der Einsicht der Kraftfahrer in die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Nach unserem Antrag sollen zum Zweck der Generalprävention verdeckte mobile Kontrollen mit Polizeipräsenz möglich bleiben (laut Prof. Meewes zeigen “intensiv Belehrte” immerhin eine “etwas verhaltenere Fahrweise”, S. 82). Dass darüber hinaus aber verdeckte Kontrollen ohne Polizeipräsenz einen “Flächendruck” schaffen und Kraftfahrer generell zu einem langsameren Fahren veranlassen könnten, erweist sich in der Realität als nicht realisierbar. Soll überhaupt ein Geschwindigkeitsrückgang erreicht werden, kann dieser am besten durch Ankündigung am Ort der Kontrolle erzielt werden. So wird wirksam vor Geschwindigkeitsunfällen geschützt.
3. Orte der Kontrolle
Prof. Meewes empfiehlt (S. 127):
Eingesetzt werden sollten ortsfeste Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung, wenn an einer Stelle (Punkt oder Abschnitt bis 1.000m) viele schwere Unfälle aufgetreten sind und dies die Folge stark überhöhter Geschwindigkeiten ist
Dies entspricht insoweit unserem Antrag. An anderen Orten bleiben auch nach unserem Antrag polizeiliche Präsenzkontrollen möglich.
4. Radarwarner
Das Innenministerium weist darauf hin, dass Radarwarngeräte vor allen stationären Messanlagen warnen würden (Umdruck 18/2840). Nachdem laut Ministerium die Ankündigung stationärer Anlagen aber ohnehin hilfreich sein könnte (siehe oben), kann auch der über Warngeräte erfolgende Hinweis darauf nur von Vorteil sein. Dies spricht für unser Anliegen, das Verbot von Radarwarngeräten aufzuheben.
Wie weiter?
Ich werde mich dafür einsetzen, dass alle Fraktionen im Anschluss an die mündliche Anhörung einen gemeinsamen Antrag erarbeiten, der den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung trägt und für die effektivst mögliche Unfallverhütung auf unseren Straßen sorgt. Denn verdeckte Radarkontrollen funktionieren nicht – Sicherheit geht anders!
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