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SPD-Innenminister gegen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

ueberwachungswahn-stoppenEinen Tag vor dem SPD-Parteikonvent zum Thema Vorratsdatenspeicherung hat die schleswig-holsteinische Landesregierung ihr Nein zum Speicher-Gesetzentwurf der Bundesregierung bekräftigt. „Die Landesregierung lehnt diesen Gesetzentwurf ab“, stellte Innenminister Stefan Studt (SPD) in einer Fragestunde im Landtag klar: „Wir werden uns über den Bundesrat und über die Fachministerkonferenzen gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung wenden.“
Studt stellte sich insgesamt neun Fragen von Piraten und CDU. Dabei teilte er die Kritik der Piratenpartei: Die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten sei ein Eingriff in Grundrechte und treffe „fast ausschließlich“ unbescholtene Bürger. Auf Nachfragen aus der CDU gab der Minister zu, dass die Landespolizei den Zugriff auf die gespeicherten Daten als Fahndungshilfe gutheiße. Er selbst aber stehe zum Nein, das die Regierungspartner in ihrem Koalitionsvertrag verabredet haben: „Ich bin Teil dieser Landesregierung.“
Die Vorratsdatenspeicherung ist insbesondere innerhalb der Sozialdemokratie umstritten. Am Wochenende will ein kleiner Parteitag in Berlin das Thema beraten. SPD-Justizminister Heiko Maas hat seinen Gesetzentwurf in der Vorwoche in den Bundestag eingebracht. Demnach sollen Internetprovider und Telekommunikationsunternehmen gezwungen werden, sogenannte Verkehrsdaten zu speichern. Daraus lässt sich rekonstruieren, wer wann und wo mit wem telefoniert hat oder über welche IP-Adresse er im Internet unterwegs war.
Im Einzelnen antwortete Innenminister Studt (SPD) auf unsere Fragen,

  1. dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine anlass- und verdachtslose Vorratsdatenspeicherung von Kommunikations- und Bewegungsdaten der gesamten Bevölkerung vorsehe,
  2. dass die Daten auch von Bürgern gespeichert würden, die in keinem auch nur entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen,
  3. dass auch Kontakte von und zu Rechtsanwälten, Ärzten, Psychotherapeuthen, geistlichen Seelsorgern und Abgeordneten erfasst werden sollen,
  4. dass die Vorratsdatenspeicherung insgesamt fast ausschließlich unbescholtene Bürger erfassen würde,
  5. dass Straftäter zur Umgehung einer Vorratsdatenspeicherung Verschleierungsmethoden einsetzten, die eine Strafverfolgung selbst im Verdachtsfall unmöglich machen könnten,
  6. dass das Vorhandensein von Spuren einer Straftat immer – nicht nur im Fall von Telekommunikationsdiensten – vom Zufall abhänge,
  7. dass Schleswig-Holsteins Landesregierung den Gesetzentwurf ablehne.

fsa-kiel-1-timo-kahnertDie Frage, ob der Gesetzentwurf unverhältnismäßig und europarechtswidrig ist, beantwortete der Minister nicht. Mein Kommentar:

Herr Albig, Herr Dr. Stegner, werden Sie Ihrer Verantwortung gegenüber den unseren Ärzten, unseren Rechtsanwälten, unseren Journalisten und allen Schleswig-Holsteinern gerecht und nehmen Sie den Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung auf!

Foto: Timo Kahnert

Video der Fragestunde

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