Selbstverwaltung der Justiz in die Landesverfassung
In Deutschland ist die Justiz institutionell betrachtet nicht unabhängig. Über Einstellungen, Beförderungen und Disziplinarmaßnahmen entscheidet der Justizminister oder das Parlament, was die Gefahr von politischen Entscheidungen birgt. Staatsanwälten kann der Justizminister sogar (möglicherweise auch politisch motivierte) Anweisungen in einzelnen Fällen geben.
Die parlamentarische Versammlung des Europarats hat Deutschland schon 2009 aufgefordert, die “Errichtung eines gerichtlichen Selbstverwaltungssystems … entsprechend dem Beispiel der in der übergroßen Mehrheit der europäischen Staaten bestehenden Gerichtsräte” zu prüfen und das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften abzuschaffen. Über Einstellungen, Beförderungen und Disziplinarmaßnahmen soll ein Justizrat entscheiden, der mindestens paritätisch mit Vertretern der Justiz besetzt sein soll (diese sollen von den Justizangehörigen gewählt werden).
Zu den aktuellen Diskussionen in Schleswig-Holstein habe ich den Justizverbänden geschrieben:
der Sonderausschuss des Landtags zur Reform der Landesverfassung will sich ausweislich des Einsetzungsbeschlusses unter anderem mit dem Thema “Stärkung der Selbstverwaltung der Justiz” beschäftigen.
Der aktuelle Sachstand dazu ist: Es liegen bislang keine Formulierungsvorschläge vor, um in der Landesverfassung die Grundlagen für eine Selbstverwaltung der Justiz zu schaffen. Deshalb will man die Ergebnisse des Prozesses abwarten, den das Justizministerium angestoßen hat, und diese nur dann beraten, falls sie rechtzeitig vor Abschluss der Arbeit des Ausschusses vorliegen (im Frühjahr 2014).
Da ich es als Mitglied des Sonderausschusses von hoher Wichtigkeit erachte, die im internationalen Vergleich mangelnde institutionelle Unabhängigkeit unserer Justiz zu gewährleisten und die erforderlichen Grundlagen in der Landesverfassung zu schaffen, möchte ich anregen, dass die Justizverbände Formulierungsvorschläge dazu vorlegen mögen, weil das Thema sonst unter den Tisch zu fallen droht. Eine Verfassungsänderung in anderem Kontext vorzunehmen, dürfte schwieriger sein als im laufenden Prozess der Verfassungsreform. Die bisher vorliegenden Formulierungsvorschläge zum Thema “Selbstverwaltung der Justiz” sind mir bekannt, beziehen sich aber nicht auf unsere Landesverfassung. Diskutiert werden zurzeit bekanntlich als erster Schritt ein Justizrat mit Anhörungs- und Antragsrechten.
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