Pornos auf Polizeirechnern während der Dienstzeit? Internetüberwachung eingerichtet
Auf Arbeitsplatzrechnern des schleswig-holsteinischen Innenministeriums und der Landespolizei wurden “sehr hohe Datenumfänge” und “die Nutzung von Seiten mit nichtjugendfreien Inhalten” festgestellt, “die nicht unmittelbar ein dienstliches Interesse erkennen lassen und die ggf. auch zu einem Schaden des Ansehens in der Öffentlichkeit führen könnten”. Dies ergibt sich aus einem bisher unveröffentlichten Schreiben des Ministeriums vom 29.03.2017.
Seither sollen Zugriffe auf mehrere Internetportale überwacht worden sein, darunter Trier-diskret.de und HD18.de, die Meme-Seite 9gag.com, den Satellitendienst copernicus.eu und Unterhaltungsportale wie Pro7/Sat1, Sport1, Maxdome, Spotify und teleskipp.de. Zeitweise sei sogar gwdg.de überwacht worden, wo Updates für das Betriebssystem Linux bezogen werden können. Den Beamten sei vorher angekündigt worden, dass Aufrufe dieser Seiten über einen Zeitpunkt von drei Monaten erfasst werden.
Nach Abschluss der dreimonatigen Aufzeichnung von Zugriffen auf diese Portale (“Schwarze Liste”) werte man aktuell aus, ob es Auffälligkeiten gegeben habe und ob es für Abrufe gegebenenfalls einen dienstlichen Anlass gegeben habe.
Ein Dokument des Innenministeriums stuft den Abruf pornografischer Inhalte ebenso als “Pflichtverstoß im dienst- und arbeitsrechtlichen Sinne” ein wie den “Radio- oder Fernsehempfang über den Internetzugang”.
Schreiben des Innenministeriums vom 29.03.2017:
http://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2017/07/20170330_missbraeuchliche_nutzung_dienstlicher_internetzugang.pdf
Richtlinie zur Internetnutzung:
http://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2017/06/Richtlinie_zur_Nutzung_von_Internet_und_E-Mail_Stand-01.01.2016_anon.pdf
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Comments
Pornos auf Polizeirechnern während der Dienstzeit? Internetüberwachung eingerichtet http://www.patrick-breyer.de/?p=571762
SIe haben möglicherweise mehrere Kommentare übersehen
Da haben Sie schlecht recherchiert oder wieder einmal die falschen Zuträger gehabt. Der Text der Schreiben sagt es schon – da steht nirgendwo das Wort Polizei.
Da die Polizei zudem über eine andere Technik verfügt als andere Teile der Landesverwaltung funktioniert das überhaupt nicht in der von Ihnen beschriebenen Art. Sollte das Ganze eher dem Zweck dienen der Polizei, mal wieder, etwas anzuhängen? Ich verlange eine Richtigstellung!
Wenn Sie über Informationen verfügen, wonach die Verstöße nicht aus dem Bereich der Polizei kommen können, lassen Sie sie mir bitte zukommen.
Nicht einmal eine Antwort? Das nährt einen schlimmen Verdacht!
Seit über einer Woche reagieren Sie nicht – Warum nicht? Aus den oben beigefügten Dokumenten lässt sich tatsächlich kein Bezug zur Polizei finden – haben Sie das nur behauptet um der Polizeiorganisation zu schaden? Oder haben Sie das von den Herren L und M?
Danke für Ihre Rückmeldung. Bitte verwenden Sie für Anfragen an mich die Kontaktmöglichkeiten, nicht die Kommentarfunktion.
Die Feststellungen zur Internetnutzung beziehen sich auf den Geschäftsbereich des Innenministeriums, in dem überwiegend Polizeibeschäftigte tätig sind. Da nicht feststeht, von welchen Anschlüssen die beanstandete Nutzung ausging, habe ich die Überschrift in Frageform formuliert. Gerne können Sie durch Kommentare Ihre Sicht der Dinge darstellen.
Siehe nachfolgender Kommentar, vielleicht mögen.sie ja Stellung beziehen.
scheinbar hat er kein Interesse, da er seine Wahrheit gefunden hat.
In Ihrem ersten Satz schreiben Sie, dass dies auch von Arbeitsplatzrechnern der Landespolizei erfolgte. Das steht aber ausdrücklich nicht im Schreiben des IM. Wohl auch weil das technisch gar nicht gehen soll. Damit haben Sie etwas zu einer Tatsache erhoben, was so scheinbar gar nicht gegeben ist. Die Frage nach Ihrer Motivlage ist unklar. Ich sehe hier nur die Möglichkeit einer öffentlichen Richtigstellung, immerhin habe viele Medien ihre ungeheuerliche Unterstellung schlicht ungeprüft übernommen.
Alle Medien haben neben der Meldung auch das Schreiben im Originalwortlaut enthalten. Statt von “Arbeitsplatzrechnern im Geschäftsbereiches des MIB” verständlicher von “Arbeitsplatzrechnern des schleswig-holsteinischen Innenministeriums und der Landespolizei” zu sprechen, halte ich nicht für irreführend.
Bisher kenne ich keine Belege, wonach die Rechner der Polizei auszuschließen sein sollen. Warum soll es dort nicht möglich sein pornografische Seiten aufzurufen? Offenbar geht das Innenministerium selbst davon aus, dass Polizeirechner betroffen sein können, denn das Schreiben wurde innerhalb der Landespolizei verbreitet.
Dann sollten Sie aber auch z.B. die Landesfeuerwehrschule, das Landesamt für Vermessung usw aufzählen. Oder haben Sie Erkenntnisse, dass die es nicht waren. Haben Sie Erkenntnisse, dass die AKtionen auf Rechnern der Polizei liefen, dann sollten Sie mutig sein und Ihre Informationen den zuständigen Stellen mitteilen. Wenn Sie über die Informationen verfügen, dann sorgen Sie als mutiger Whistleblower dafür, dass das aufhört. Sorgen Sie dafür, dass die Vorgesetzten tätig werden können. Wenn Sie diese Informationen nicht haben, dann spekulieren Sie und sorgen durch ihre öffentlichen Spekulationen dafür, dass die Landespolizei (möglicherweise zu Unrecht) mit Schmutz beworfen wird. Als Richter sollte Ihnen die Unschuldsvermutung doch ein Begriff sein. Wissen Sie eventuell, ob es diese Feststellungen auch im Bereich von anderen Ministerien gemacht wurden oder wird darüber eventuell gar nicht berichtet? Mal drüber nachgedacht?
Leider kann ich keine Anfragen an die Landesregierung mehr stellen, um der interessanten Frage nachzugehen, ob das auch in anderen Ressorts vorkommt. Wir werden sehen, was die Ermittlungen in diesem Fall ergeben.