PKW-Maut: Verfassungsbeschwerde gegen wahlloses Scanning von Autofahrern zur Mautkontrolle geplant
Patrick Breyer, Jurist und Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei, kündigt Verfassungsbeschwerde gegen das heute im Bundestag verhandelte Gesetz zur Einführung einer PKW-Maut an. Es sei unverhältnismäßig, dass der Fahrzeugverkehr zur Kontrolle der umstrittenen PKW-Maut wahllos und massenhaft automatisiert gescannt werden solle. 2008 waren Verfassungsbeschwerden von Datenschützern gegen den Kfz-Massenabgleich in zwei Bundesländern bereits erfolgreich.
Dazu Patrick Breyer:
»So unsinnig eine PKW-Maut insgesamt ist: Sie durch eine elektronische Massenerfassung hunderttausender von Kfz-Kennzeichen täglich kontrollieren zu wollen, ist schlicht verfassungswidrig. So sieht es auch die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, zumal die Mautzahlung künftig bereits bei der Zulassung geprüft werden soll. Papiervignetten sind international bewährt, leicht zu kontrollieren und datenschutzfreundlich. Für Besucher aus dem Ausland ist auch ein Selbstausdruck über das Internet denkbar.
Kfz-Massenscanning-Systeme dagegen, wie sie beispielsweise in Bayern eingesetzt werden, sind hoch fehleranfällig und führen dort in 99 von 100 Fällen zu Fehlalarm. Die Errichtung einer Überwachungsinfrastruktur leistet einer zukünftigen Zweckentfremdung der
Daten bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen Vorschub. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel! Mit dem ständigen Gefühl des Überwachtwerdens wollen wir nicht leben. Deswegen will ich Verfassungsbeschwerde gegen das PKW-Maut-Gesetz einreichen, wenn es so in Kraft treten sollte.
Auch die Ausgestaltung der geplanten Kfz-Massenerfassung in dem PKW-Maut-Gesetz ist Murks: Das Gesetz ermöglicht eine zeitlich unbegrenzte Speicherung unserer Bewegungsdaten, weil kein sofortiger Abgleich mit der Liste der Mautzahler vorgeschrieben ist. Auch die häufigen Lesefehler werden eine massenhafte Datenspeicherung unbescholtener Autofahrer auf unbestimmte Zeit nach sich ziehen. Die Scanner sollen generell versteckt angebracht werden dürfen, und der Einsatz stationärer Kontrollbrücken geht über Stichproben weit hinaus. Zu welchem Zweck die Bewegungsdaten überhaupt verwendet werden dürfen, ist nicht klar definiert. Damit werden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts reihenweise missachtet.«
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