Piratenpartei fordert Städte zur Begrenzung von Mieterhöhungen auf [ergänzt am 25.07.2014]
Am Ende des Tages könnten Studenten, Rentner und Menschen mit geringem Einkommen die Leidtragenden sein. Aus welchen Gründen auch immer lassen 17 Städte und Gemeinden bisher das Angebot des Innenministeriums einer stärkeren Begrenzung von Mieterhöhungen ungenutzt, darunter Kiel, Flensburg, Pinneberg und Norderstedt. Somit drohen stark anziehende Mieten. Dazu erklärt der Landesvorsitzende der Piratenpartei Schleswig-Holstein Christian Thiessen:
“Das Hamburger Umland und die Städte Kiel, Lübeck und Flensburg haben seit Jahren mit überdurchschnittlich hohen Mietsteigerungen zu kämpfen. Umso unverständlicher ist es, dass nach unseren Recherchen gerade in diesen Regionen weithin kein Gebrauch von der Möglichkeit gemacht werden soll, in die geplante Verordnung zur Begrenzung von Mieterhöhungen einbezogen zu werden. Damit drohen den Mietern dort weiterhin Mieterhöhungen um bis zu 20% auf einen Schlag – das kann Menschen mit geringem Einkommen wie Studenten und Rentner zur Aufgabe ihrer Wohnung zwingen!”
Nachdem Mieterbund und Piraten seit einem Jahr einen besseren Schutz vor starken Mietanhebungen fordern, will das Innenministerium nun in 13 Städten und Gemeinden die sogenannte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen absenken. Nach Recherchen der Piraten scheitert die Einbeziehung 17 weiterer Kommunen bisher alleine an ihrem fehlenden “positiven Votum”, darunter Scharbeutz, Wentorf, Halstenbek, Kiel, Bargteheide, Ellerau, Reinbek, Schenefeld, Henstedt-Ulzburg, Pinneberg, Elmshorn und Tangstedt. Flensburg, Oststeinbek, Rellingen, Kaltenkirchen und Norderstedt haben sich gegenüber dem Innenministerium sogar ausdrücklich gegen eine Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen ausgesprochen.
“Wenn die Mieten in Norderstedt, Rellingen, Tangstedt oder Kaltenkirchen seit 2010 schon im Mittel um über 10% angestiegen sind, müssen die Kommunen ihre Bürger doch zumindest vor extremen Anhebungen schützen. Und dass Mieterhöhungen gerade Studenten in den Universitätsstädten Kiel, Flensburg und Lübeck vor teils unlösbare Schwierigkeiten stellen, liegt auf der Hand. Die Studierenden fordern wegen des Mangels an bezahlbarem Wohnraum vollkommen zurecht Regelungen gegen hohe Mietsteigerungen. Gerade die Mieter kleiner Wohnungen treffen laut Mietgutachten die härtesten Mietsteigerungen”, so Thiessen weiter.
“Im Juni ist die Preisbindung für 15.000 Sozialwohnungen landesweit entfallen. Alle Städte und Gemeinden müssen jetzt Verantwortung für ihre auf bezahlbaren Wohnraum besonders angewiesenen Bürger übernehmen. Sie sind aufgerufen, die vom Innenministerium noch bis zum 29. August 2014 eingeräumte Möglichkeit einer Absenkung der Kappungsgrenze nutzen. Da diese Frist in die Sommerpause fällt und die Kommunalvertretungen nicht tagen, sollte das Innenministerium diese Frist fairerweise noch einmal verlängern. Denn der Schutz bezahlbaren Wohnraums in Schleswig-Holstein ist unser aller Aufgabe.”
Ergänzung vom 25.07.2014:
Heute erreicht mich die Nachricht, dass Helgoland, wo die geplante Kappungsgrenzenverordnung ursprünglich gelten sollte, von den Plänen des Innenministeriums nicht mehr erfasst ist. Zur Begründung nennt das Ministerium “rechnerische Folgeänderungen” aufgrund einer neuen Datenlage. Helgoland kann allerdings noch einbezogen werden, wenn der Bürgermeister ein “positives Votum” abgibt.
Das Ministerium hat aufgrund der neuen Zahlen einen überarbeiteten Verordnungsentwurf vorgelegt.
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