PIRATEN lehnen die Verschärfung der Sicherheitsgesetze ab!
Wir verlosen 11 bereits registrierte SIM-Karten, die ohne die Angabe weiterer Daten anonym genutzt werden können.
Wer eine der Karten gewinnen möchte, sendet bitte einfach bis zum 30. Juni 2016 eine E-Mail an aktionen@piratenpartei-bw.de
Die Bundesregierung hat uns wieder ein Stückchen Freiheit und Privatsphäre zugunsten vermeintlicher Sicherheit genommen: Prepaid-Karten für Mobiltelefone dürfen in Zukunft in Deutschland nur noch gegen Vorlage eines Ausweises verkauft werden. Mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD wurde heute im Bundestag das „Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ verabschiedet. Zwar mussten Provider auch bislang schon die Daten der Kunden erheben, obwohl sie für Abrechnungszwecke bei Prepaid-Karten eigentlich keine persönlichen Daten der Nutzer benötigen, jedoch war es möglich, Karten, die auf Phantasienamen registriert sind, zur anonymen Kommunikation zu nutzen.
Der Wegfall dieser Möglichkeit trifft vor allem Menschen, die sich mit anonymen SIM-Karten etwa vor der Massenüberwachung durch Maßnahmen wie der Vorratsdatenspeicherung, der Funkzellenabfrage oder der Bestandsdatenauskunft schützen wollen. Wieder einmal werden alle Nutzer moderner Telekommunikation unter Generalverdacht gestellt, um eine flächendeckende Überwachung aller Menschen auch ohne Anfangsverdacht zu erreichen. Durch Vorratsdatenspeicherung, die ebenfalls durch eine Mehrheit der Regierungsparteien vor einigen Monaten im Bundestag verabschiedet wurde, hat der Einsatz von anonymen SIM-Karten deutlich an Relevanz gewonnen. Denn nach dem aktuellen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung müssen nicht nur Verbindungs- sondern auch Standortdaten für mehrere Wochen gespeichert werden. Für die vielen Menschen, die heute ein Smartphone immer bei sich tragen bedeutet das, dass ein lückenloses Bewegungsprofil über sie erstellt wird. Gerade wenn man auf die eigene Privatsphäre bedacht ist, ist dies ein wahrhafter Alptraum. Selbst das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt die Nutzung anonymer SIM-Karten als mögliche Schutzmaßnahme.
Doch eine absolute Sicherheit vor Terroristen und Verbrecher wird auch durch solche Gesetzesverschärfungen sicher nicht erreicht. Denn wer Böses im Schilde führt, wird auch weiterhin Wege finden, an anonyme SIM-Karten zu kommen. Etwa indem die Karten anderen unverdächtigen Menschen abgekauft werden, die dann stattdessen in das Ziel der Ermittlungen geraten, oder durch das Nutzen gestohlener oder ausländischer Karten.
Gerade in einer Zeit, in der durch eine immer tiefer greifende Digitalisierung des Lebens immer mehr und intimere Daten anfallen, halten wir PIRATEN es für besonders notwendig, die Privatsphäre zu schützen und nicht alle Freiheiten wegen einer Terrorhysterie aufzugeben. Dieses Gewinnspiel ist zwar nur ein Tropfen auf den heißen Stein der Massenüberwachung, jedoch setzen wir uns auch jenseits davon für eure Bürgerrechte ein. So gibt es z. B. eine von der Piratenpartei unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung. Außerdem hat Patrick Breyer, der als Abgeordneter für die Piratenpartei im Landesparlament von Schleswig-Holstein sitzt, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht, um die Verfügbarkeit anonymer SIM-Karten weiterhin zu ermöglichen.
Wer eine der Karten gewinnen möchte schreibt bitte eine E-Mail an aktionen@piratenpartei-bw.de Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel ist der 30. Juni 2016 23:59 Uhr. Die Gewinner werden per Los bestimmt. Wir melden uns per E-Mail bei Euch. Ihr müsst also für die Teilnahme zunächst keine Adresse mitsenden.
Gerne könnt ihr auch mit einer verschlüsselten E-Mail an unserem Gewinnspiel teilnehmen. Ihr findet den PGP-Schlüssel dafür unter der ID 0xCD440360575DA4A4 auf den Schlüsselservern. Der Fingerabdruck des Schlüssels lautet:
249E C9CF 93AE FC33 2599 0DDA CD44 0360 575D A4A4
Wer mit einer korrekt verschlüsselten PGP-Mail teilnimmt bekommt die doppelte Chance zu gewinnen, also zwei Lose.
Wie bekomme ich eine anonyme SIM-Karte, wenn ich nicht bei diesem Gewinnspiel gewinne?
Prepaid-SIM-Karten gibt es mittlerweile an jeder Ecke. So sind z.B. in Discountern, Tankstellen oder Drogeriemärkten oft Starterpakete erhältlich, die man online registrieren kann. Zunächst werden Prepaid-Karten noch einige Monate ohne Ausweis zu erwerben sein.
Das neue Gesetz gibt den Verkäufern eine Frist von zwölf Monaten um die Überprüfung des Ausweises beim Kauf einer Prepaid-Karte einzuführen. Die Provider sind allerdings schon bislang schon durch das Telekommunikationsgesetz verpflichtet die Daten zu erheben. Meist geschieht dies durch eine Registrierung auf einer Internetseite. Doch viele Provider überprüfen diese Daten bisher noch nicht auf ihre Echtheit beziehungsweise nur auf ihre Plausibilität. Es sollte also eine existierende Stadt und Straße bei der Registrierung angegeben werden.
Wesentlich einfacher ist es bereits registrierte SIM-Karten zu kaufen. Diese werden oft in kleineren Handyläden, die nicht an einen Provider gebunden sind, oder in Internetcafés angeboten. Fragt dort einfach einmal nach.
Über die Tauschbörse für Prepaid-Handykarten ist es ebenfalls möglich eine SIM-Karte die nicht auf den eigenen Namen registriert ist zu bekommen. Hier ist jedoch zu beachten, dass man auch selbst eine Karte zur Verfügung stellen muss, die dann jemand anderes verwenden kann.
Da es in der Vergangenheit manchmal vorgekommen ist, dass Provider auch nachträglich noch die angegebenen Daten per Brief verifizieren ist es empfehlenswert mindestens zwei Karten verschiedener Anbieter zu kaufen, bevor es durch die Gesetzesänderung erschwert wird an neue anonyme SIM-Karten zu kommen.
Was ist bei anonymen SIM-Karten zu beachten?
Anonyme SIM-Karten bieten keinen vollständigen Schutz der Privatsphäre. Durch Kontakt- oder Bewegungsprofile kann man gegebenenfalls dennoch hinter die wahre Identität des Nutzers kommen, jedoch ist dies deutlich aufwändiger als einfach die beim Provider gespeicherten Personalien abzufragen. So laufen z. B. Abmahnungen wahrscheinlich ins Leere.
Weiter zu beachten ist, dass man sich nicht anderweitig die eigene Identität preisgibt. Wenn man eine anonyme SIM-Karte oder eine Aufladekarte für diese kauft, sollte man dafür Bargeld verwenden und nicht mit der EC-Karte bezahlen. Die Vorratsdatenspeicherung sieht auch die Speicherung der Geräteidentifikationsummer eines Handys, der sogenannten IMEI, vor. Wer also eine anonyme SIM-Karte im gleichen Gerät abwechselnd mit einer SIM-Karte benutzt, die mit echten Daten registriert ist, kann so ebenfalls identifiziert werden.
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