Piraten-Europaabgeordneter: Mit EU-Angriff auf Bargeld und virtuelles Bargeld droht schleichende finanzielle Entmündigung
Die EU-Kommission will Barzahlungen über 10.000 Euro und die anonyme Bezahlung mit “virtuellem Bargeld” (Kryptowährungen) verbieten. Der Europaabgeordnete und digitale Freiheitskämpfer Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) erklärt dazu:
“Anonyme Zahlungen generell zu verbieten, hätte bestenfalls minimal senkende Effekte auf die Kriminalität, würde aber unbescholtenen Bürgern die finanzielle Freiheit nehmen. Welche Medikamente oder welches Sexspielzeug ich einkaufe, geht niemanden etwas an. Zum Einsammeln von Spenden sind Oppositionelle weltweit heute zunehmend auf anonyme Spenden in virtuellen Währungen angewiesen. Wo jede Zahlung erfasst und für immer gespeichert wird, drohen Hackerangriffe, unberechtigte Ermittlungen und eine abschreckende Staatsaufsicht über jeden Kauf und jede Spende.
Seit Tausenden von Jahren haben Gesellschaften auf der ganzen Welt mit Bargeld, das die Privatsphäre schützt, gelebt. Mit der schleichenden Abschaffung des Bargelds drohen Negativzinsen und das jederzeitige Abdrehen der Geldversorgung. Die Abhängigkeit von Banken nimmt bedrohlich zu. Eine derartige finanzielle Entmündigung gilt es zu stoppen.
Wir müssen stattdessen Wege finden, die besten Eigenschaften von Bargeld in unsere digitale Zukunft mitzunehmen. Auch im Netz haben wir ein Recht darauf, bezahlen und spenden zu können, ohne dass unser Zahlungsverhalten anlasslos und personenbezogen aufgezeichnet wird. Wenn die EU glaubt, virtuelle Währungen im Alleingang regulieren zu können, hat sie das weltweite Internet nicht verstanden.”
Hintergrund zur Bargeldobergrenze:
2017 fragte die EU-Kommission schon einmal die Öffentlichkeit nach ihrer Meinung zur Begrenzung von Barzahlungen. Mehr als 90 % der antwortenden Bürger sprachen sich gegen einen solchen Schritt aus. Die Befragten hielten das anonyme Bezahlen mit Bargeld für eine “essentielle persönliche Freiheit” und waren der Meinung, dass “Beschränkungen für Bargeldzahlungen ineffektiv sind, um die möglichen Ziele (Bekämpfung von kriminellen Aktivitäten, Terrorismus, Steuerhinterziehung) zu erreichen”. Laut einer EZB-Umfrage verwenden bis zu 10% der Bürger Bargeld auch für Beträge über 10.000 € (z.B. beim Autokauf). Nach Berechnungen von Schattenwirtschaftsfachmann Friedrich Schneider von der Universität Linz hätte das Verbot großer Barzahlungen „nur minimale senkende Effekte auf die Schwarzarbeit oder die Kriminalität“.
Hintergrund zu “virtuellem Bargeld”:
Im Gegensatz zu Bargeld, das völlig anonym ist, können Transaktionen mit Kryptowährungen gerade im Fall von Bitcoin über die “Blockchain” nachvollzogen werden. Wo virtuelle Vermögenswerte in der Vergangenheit für kriminelle Aktivitäten verwendet wurden, war eine strafrechtliche Verfolgung möglich, etwa indem ungewöhnliche Muster erkannt und Verdächtige identifiziert wurden. Einige Kriminelle haben sich im Laufe der Zeit selbst de-anonymisiert, und jeder Kriminelle wird irgendwann seine digitalen Gelder gegen echtes Geld eintauschen müssen. Virtuelle Guthaben sind von geringer Relevanz für das globale Finanzsystem. Es gibt keine belastbaren Nachweise dafür, dass virtuelle Währungen nennenswert zur Geldwäsche genutzt würden. EU-Vorschriften könnten durch Verwendung von Nicht-EU-Wallet-Diensten leicht umgangen werden. Virtuelle Vermögenswerte können auch direkt von einer Person zu einer anderen übertragen werden, ohne Zwischenhändler einzuschalten, so dass Identifizierungspflichten leerlaufen.
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