LVS-Beirat berät Bahnanbindung Glückstadts am 6. März
Der Beirat der landesweiten Verkehrsservicegesellschaft (LVS), dem ich angehöre, wird am 6. März 2013 den aktuellen Stand bezüglich der zukünftigen Bahnanbindung Glückstadts beraten. Ich gehe nach wie vor davon aus, dass ein stündlicher Halt der Marschbahn (NOB) von und nach Altona – außer von 16-19 Uhr – möglich ist und fordere dies.
Leider tagt der Beirat nicht-öffentlich, nachdem mein Antrag abgelehnt worden ist, die Öffentlichkeit zuzulassen. Jedoch werde ich nach der Sitzung öffentlich berichten.
Argumentationspapier NOB-Halt Glückstadt:
1. Fahrplantechnische Machbarkeit
Nach Angaben von PRO BAHN Westholstein kann der Marschbahn-Halt in Glückstadt zumindest außerhalb des Nachmittagsberufsverkehrs erhalten bleiben, wenn die Marschbahn die Kurzwende in Altona in 14 statt 20 Minuten vollzieht. Für die betrieblichen Handlungen seien 14 Minuten ausreichend und böten noch ca. 6 Minuten Verspätungsausgleichsmöglichkeit.
Die LVS wendet in dem anliegenden Argumentationspapier ein, das Verspätungsrisiko würde dadurch steigen. Tatsächlich ist das Verspätungsrisiko außerhalb des Nachmittagsberufsverkehrs aber geringer. (Durch Einsatz spurtstärkerer Dieselloks könnte es weiter gesenkt werden.)
Mir liegen bisher keine Zahlen vor, wie häufig es zu Verspätungen kommt und wie häufig es bei einer 14-minütigen Kurzwende prognostiziert zu Verspätungen kommen würde. Insbesondere fehlt eine Stellungnahme der NOB selbst zu der Frage. Ich werde darauf pochen, dass diese Fragen geklärt werden. Uns ist zugesichert worden, dass Stellungnahmen der Betreiber zur Fahrbarkeit jedes Vorschlags eingeholt werden. Dies steht bislang aus.
Nach der jetzigen Sachlage ist nicht widerlegt, dass ein stündlicher Halt der Marschbahn in Glückstadt – außer von 16-19 Uhr – auch nach dem neuen Fahrplan ab Dezember 2014 fahrbar ist.
2. Fahrzeit der Marschbahn
Unter den verkehrspolitischen Sprechern aller Fraktionen besteht nach meinem Eindruck Einigkeit, dass der Halt in Glückstadt nicht deswegen gestrichen werden darf, weil Fahrgäste der Marschbahn bei einer zweistündigen Fahrzeit Altona-Westerland drei oder vier Minuten einsparen könnten. Mit dieser Argumentation könnte man jeden Halt der Marschbahn “einsparen”, das geht nicht.
3. Finanzierbarkeit
Ein Vertrag mit der Nordbahn, der dieser einen exklusiven Halt in Glückstadt zusicherte, ist bislang nicht geschlossen. Vorgesehen ist Exklusivität ohnehin erst ab Dezember 2015, so dass die Marschbahn bis Dezember 2015 in jedem Fall noch ohne Mehrkosten in Glückstadt halten kann.
Für die Zeit ab Dezember 2015 ist die Nordbahn durchaus bereit, auf Exklusivität zu verzichten, wobei ihr bisheriges Angebot neu kalkuliert werden müsste. Dass dadurch insgesamt Mehrkosten entstünden, ist bisher nicht belegt:
– Fahrgäste, die die Nordbahn an die Marschbahn verliert, gewinnt die Marschbahn hinzu. Mehrkosten der Nordbahn durch Streichung der Exklusivität werden also Einsparungen bei der anstehenden Ausschreibung der Marschbahn gegenüber stehen, weil diese durch einen Halt in Glückstadt höhere Einnahmen realisieren kann.
– Ein attraktiveres Angebot für Glückstädter könnte zu insgesamt höheren Fahrgastzahlen auf der Schiene führen.
– Der stündliche Halt der Marschbahn in Glückstadt könnte einige Verstärkerzüge entbehrlich machen, wodurch eine Gegenfinanzierung realisiert werden könnte.
– Einsparungen im Netz Mitte könnten erforderlichenfalls zur Gegenfinanzierung eingesetzt werden. Dass diese Mittel anderswo verwendet werden könnten, mag sein. Die Sicherung der bestehenden Anbindung muss aber Vorrang vor Verbesserungen andernorts haben.
– Möglicherweise kann die Nordbahn von Mehrkosten absehen, wenn ihr an anderer Stelle lohnende Angebote unterbreitet werden. PRO BAHN hat hierzu Vorschläge vorgelegt, zu denen bislang nicht Stellung genommen worden ist.
– Wenn durch Streichung einer Zuggarnitur Einsparungen von 500.000 Euro realisiert werden sollen, müssen nicht zusätzliche Einsparungen durch Zusicherung von Exklusivität in Glückstadt realisiert werden. Durch Verzicht auf Exklusivität entstehen nicht “Mehrkosten”, sondern geringere Einsparungen. Schließlich ist der Halt in Glückstadt auch bisher nicht exklusiv vergeben.
4. Auswirkungen auf Prisdorf und Tornesch
Die LVS argumentiert, der Marschbahn-Halt in Glückstadt stehe einer künftig verbesserten Anbindung von Prisdorf und Tornesch entgegen. Dies mag sein. Verschlechterungen des bestehenden Stundentakts Glückstadt-Altona abzuwenden, hat aber Vorrang vor denkbaren Verbesserungen andernorts. Schon nach den bisherigen Planungen werden zwischen Elmshorn und Pinneberg 2-3 RB-Züge pro Stunde verkehren. Mittelfristig könnten die Kapazitäten für Prisdorf und Tornesch durch Verlängerung der Bahnsteige und Züge weiter erhöht werden.
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