Massenhafte Handyortung: Landtag will Datensparsamkeit und Transparenz bei Funkzellenabfragen verbessern
Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags will mit dem Generalstaatsanwalt besprechen, ob landesweite Vorgaben zur zügigen Löschung von Daten aus massenhaften Handyortungen (“Funkzellenabfragen”) und zur Benachrichtigung der betroffenen Bürger gemacht werden. Das Datenschutzzentrum soll über Möglichkeiten berichten, interessierte Handynutzer per SMS über die Ortung ihres Geräts zu benachrichtigen. Dies sind die Ergebnisse der heutigen Vorstellung des Datenschutzberichts über die Prüfung “nicht-individualisierter Funkzellenabfragen” in Schleswig-Holstein.
Leopold Fuß vom Innenministerium erklärte zu der Kritik des Datenschutzzentrums, das Ministerium sei “unglücklich” mit dem Bericht, weil alle polizeilich angeregten Funkzellenabfragen richterlich geprüft und angeordnet worden seien. Die stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Körffer entgegnete, die unzureichende Löschung der Daten und Benachrichtigung der Betroffenen sei bis heute nicht gelöst. Die gesetzliche Vorgabe dazu “kann konkretisiert werden und sollte es auch”, und zwar in Form einer Richtlinie des Generalstaatsanwalts. Dieser soll zu einer nächsten Sitzung eingeladen werden.
Für die Piraten habe ich kritisiert, dass sich die Ortung unverdächtiger Bürger in Schleswig-Holstein durch Funkzellenabfragen innerhalb von zwei Jahren verdoppelt hat. Statistisch gesehen gerät jeder Schleswig-Holsteiner einmal jährlich ins Visier einer solchen Maßnahme und läuft Gefahr, Gegenstand von Ermittlungen zu werden. Dem steht kein ausreichender Nutzen gegenüber, denn nur in einem von 20 Fällen führt die Massenabfrage zu einer Verurteilung. Die massenhafte Handyortung muss verboten, mindestens aber massiv eingeschränkt werden. Der SPD-Innenpolitiker Dr. Kai Dolgner erklärte, alleine die theoretische Nützlichkeit der erhobenen Daten für zukünftige Zwecke rechtfertige nicht ihre Aufbewahrung auf Vorrat.
Umstritten war im Ausschuss, ob einer Benachrichtigung interessierter Bürger per SMS entgegen steht, dass Handys weitergegeben oder verschenkt werden können. Das Datenschutzzentrum will Vorschläge für ein Opt-In-Benachrichtigungsverfahren vorlegen.
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