Landtag erklärt Sammelpetition zum Erhalt des Landeshafens Friedrichskoog für erledigt – ich nicht
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat letzte Woche die Sammelpetition von über 2.600 Bürgern zum Erhalt des Landeshafens Friedrichskoog für erledigt erklärt. Begründung: Die Entscheidung liege nun bei den Gerichten.[1]
Ich habe gegen diese Entscheidung gestimmt und dies auch begründet: Ungeachtet der anhängigen Klage hätte die Politik durchaus die Möglichkeit, die Hafenschließung auf den Prüfstand zu stellen, auszusetzen oder rückgängig zu machen.
Mein Kommentar: Ich akzeptiere es nicht, dass sich die Politik hinter den Gerichten versteckt. Als Jurist stelle ich fest: Die Landesregierung kann ohne jeden Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz ihre Entscheidung zur Einziehung des Hafens jederzeit ändern. Die Gerichte entscheiden, ob die Einziehung gesetzeskonform ist. Ob sie aber sinnvoll ist, hat die Politik zu entscheiden. Und als Abgeordneter bleibe ich dabei: Die Hafenschließung muss erneut auf den Prüfstand. Die vom Land veranschlagten Kosten eines Weiterbetriebs sollten unabhängig überprüft und auf Einsparpotenziale untersucht werden, beispielsweise von der zuständigen Bundesanstalt.
[1] https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2600/drucksache-18-2673.pdf
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