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Landesregierung zur Untersuchung von Öl- und Bohrschlammgruben

Anfragen Landtag Wirtschaft und Verkehr

Drucksache 18/4694
2016-10-12
Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Untersuchung von Öl- und Bohrschlammgruben
Vorbemerkung: Aus dem Protokoll einer Besprechung im MELUR am 17.06.2016 zu Bohr- und Ölschlammgruben in Schleswig-Holstein geht hervor, dass auf Grundlage von Informationen der Energieunternehmen, des LBEG sowie der Boden- und Altlastenkataster eine Standortliste erstellt worden sei.
1. Entsprechen die Antworten in der Drucksache 18/4221 dem aktuellen Erkenntnisstand ? Wenn nein, wie ist der aktuelle Erkenntnisstand?
Seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage (Drucksache 18/4221) haben die unteren Bodenschutzbehörden (uBB) mit Unterstützung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR) weitere Überprüfungen durchgeführt und die Standortlisten auf die relevanten Hinweisflächen reduziert. Auf Basis dieser konsolidierten Liste ist durch die Landesregierung ein Gutachten zur Verifizierung von 82 Hinweisen auf Ablagerungen von Bohrund Ölschlämmen vergeben worden. Es ist zu beachten, dass sich die Standortliste durch die kreisweise Bearbeitung und neue Hinweise voraussichtlich weiterhin kontinuierlich ändern wird. Die Bearbeitung ist im Kreis Segeberg begonnen worden und wird sukzessive in den betroffenen Kreisen fortgeführt.
2. In wie weit gehen die Landesregierung bzw. die von ihr beauftragten Gutachter Hinweisen aus der Bevölkerung (z. B. Beobachtungen von Zeitzeugen) auf bisher unbekannte mögliche Altlasten nach?
Die unteren Bodenschutzbehörden gehen grundsätzlich Hinweisen aus der Bevölkerung zu möglichen Altlasten nach. Dieses trifft auch auf den durch die Landesregierung beauftragten Gutachter zu.
3. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Untersuchung landwirtschaftlich genutzter Flächen bei, unterhalb derer mögliche Öl- und Bohrschlammgruben bekannt sind und auf denen die Feldfrüchte auffällige Merkmale krankhaften Wuchses bzw. Verkümmerungen aufweisen?
Die Untersuchung altlastverdächtiger Flächen erfolgt nach den bodenschutzrechtlichen Vorgaben. Hierzu gehört neben Untersuchungen der Grundwassergefährdung und Überprüfung von Gefahren für den Menschen durch direkten Kontakt mit schadstoffbelastetem Boden selbstverständlich auch die Untersuchung des Wirkungspfades Boden-Nutzpflanze, wenn es im Hinblick auf die Nutzung der Fläche erforderlich ist.
4. Wie viele und welche der bekannten Verdachtsfälle konnten bisher als tatsächliche Altlastenstandorte bestätigt werden?
Altlasten, d. h. Standorte, von denen tatsächlich eine Gefahr ausgeht, sind bisher an zwei Verdachtsflächen in Schleswig-Holstein bestätigt worden. Es handelt sich um einen Standort in der Gemeinde Latendorf (Kreis Segeberg) und um einen Standort in der Stadt Kiel. Beide Standorte sind in Abstimmung mit den unteren Bodenschutzbehörden durch Bodenaustausch saniert worden. Damit hat aktuell kein Standort den Status einer Altlast.
5. Kann die Landesregierung Aussagen dazu machen, welche Unternehmen für die bislang verifizierten Altlastenstandorte verantwortlich sind?
Der Standort in Latendorf ist der DEA Deutsche Erdoel AG, der Standort in Kiel den Stadtwerken Kiel zuzuordnen.
6. Welche der Öl- und Bohrschlammgruben sind bereits aus dem Bergrecht entlassen worden, welche nicht?
Sämtliche Öl- und Bohrschlammgruben in Schleswig-Holstein, die ehemals unter Bergaufsicht standen, sind bereits aus dem Bergrecht entlassen worden.

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