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Landesregierung zu Umgang mit Pokémon Go

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

08.08.2016: Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten
Umgang mit Pokémon Go
1. Am 13.7.2016 soll die Polizei in Kiel einen Platzverweis gegen eine Gruppe jugendlicher Pokémon Go-Spieler ausgesprochen haben, weil sie den Eingang zum Restaurant Vapiano blockiert hätten.
a) Im Internet schreibt ein Betroffener, er habe sich auf öffentlichem Gelände der Stadt Kiel aufgehalten und der Eingang zum Restaurant sei drei Meter nach links und rechts frei gewesen. Trifft dies zu?
Antwort: Der Betreiber des VAPIANO hatte sich an die Polizei gewandt, da sich eine Gruppe von etwa 30 Personen direkt vor dem Restaurant-Eingang versammelt hatte. Ein Teil der Gruppe befand sich auf den Treppen vor dem Haupteingang, ein anderer Teil im Bereich der Außensitzanlage, somit nicht auf öffentlichem Gelände. Angestellte hatten die Personen, die direkt vor dem Eingang standen, bereits aufgefordert, den Bereich frei zu halten. Dieser Bitte sind die Personen nicht nachgekommen, daher bat der Betreiber um das Erscheinen der Polizei. Die Personen, die sich direkt auf der Treppe, bzw. in dem Bereich der Außensitzanlage befunden haben, erhielten durch die eingesetzten Beamten nur für diesen Bereich einen Platzverweis. Dieser galt nicht für Personen, die sich im öffentlichen Raum befanden.
Mein Kommentar: Es bleibt die Frage, warum die gesamte Treppe geräumt wurde und nicht nur im Eingangsbereich.
b) Warum hat es nicht ausgereicht, für einen freien Zugang zum Restaurant zu sorgen oder einen auf den Zugang beschränkten Platzverweis auszusprechen?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1 a).
2. Welche Standorte von Poké-Stops und Arenen sind der Landesregierung bekannt?
Antwort: Es handelt sich bei Poké-Stops und Arenen um eine Vielzahl virtueller Örtlichkeiten innerhalb eines Spiels. Der Landesregierung sind die Standorte nicht bekannt.
3. Am 16.7.2016 soll einem Pokémon Go-Spieler in Neumünster das Mobiltelefon entrissen und geraubt worden sein. In welchen weiteren Fällen oder Fallkonstellationen ist das Spiel Pokémon Go polizeilich relevant geworden und wie beabsichtigt die Landesregierung darauf zu reagieren?
Antwort: Am 16.07.2016 wurde in Neumünster einer 16-jährigen Schülerin gegen 23.26 Uhr während des aktiven „Pokémon Go-Spiels“ das Smartphone von einem vorbeifahrenden Radfahrer aus der Hand gerissen. Aufgrund der Kürze der bisherigen Anwendung des Spiels in Deutschland können Aussagen zu weiteren relevanten Fällen noch nicht getätigt werden. Der Raub eines Mobiltelefons ist unabhängig davon, zu welchen Zwecken ein Mobiltelefon genutzt wird, eine Straftat. Straftaten werden durch die Strafverfolgungsbehörden verfolgt. Die Landesregierung beabsichtigt nicht dies zu ändern.
4. Soll das Spiel Gegenstand von Aufklärung, Hinweisen oder des Schulunterrichts werden?
Antwort: Nein.
Mein Kommentar: Hier wird eine große Chance vertan, den Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung anhand eines aktuellen Beispiels zu vermitteln. Pokémon Go ist der beste Aufhänger, um mit jungen Leuten über Datenschutz ins Gespräch zu kommen. Das müsste heute eigentlich wie selbstverständlich dazugehören.

5. Auf welche beim Hersteller des Spiels anfallenden Daten besteht Zugriff zu Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung? Sind bereits Zugriffe erfolgt (bitte erläutern)?
Antwort: Das Handyspiel „Pokémon Go“ ist erst am 13. Juli 2016 offiziell in Deutschland gestartet. Erkenntnisse darüber, welche Daten von dem US-amerikanischen Hersteller des Spiels „Pokémon Go“ erhoben werden, liegen nicht vor. Zugriffe auf mögliche vorhandene Daten des Spielbetreibers richten sich grundsätzlich nach den bestehenden rechtlichen Bestimmungen. Bereits erfolgte Zugriffe bzw. Ermittlungsverfahren, in welchen eine Erhebung etwaiger Daten durch die Staatsanwaltschaften des Landes vorgenommen oder beabsichtigt wurde, sind nicht bekannt.
6. Wie beurteilt die Landesregierung die Vereinbarkeit des Spiels mit dem Datenschutzrecht?
Antwort: Die Nutzerinnen und Nutzer der Anwendung aus dem Bereich der sog. augmented-reality Anwendungen gehen nach Kenntnis der Landesregierung ein unmittelbares vertragliches Verhältnis mit der für die Erhebung und Verarbeitung der Nutzerdaten verantwortlichen Anbietergesellschaft ein. Die Anbietergesellschaft ist aus dem Vertragsverhältnis heraus zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im gesetzlichen Rahmen berechtigt.
Mein Kommentar: Die Landesregierung zeigt sich ahnungslos. Erste Analysen zeigen eine Vielzahl von Verstößen der Vertragsklauseln gegen Datenschutzrecht auf. Die Verbraucherzentrale geht juristisch gegen die Datenschutzbestimmungen vor.
7. Welche Chancen eröffnet das Spiel für Gesundheit und Tourismus?
Antwort: Positiv zu bewerten ist, dass bei dem Spiel „Pokémon Go“ der Spielende vor die Haustür gehen muss, um im Spiel voranzukommen. Die Vereinigung amerikanischer Herzspezialisten (American Heart Association) lobt das Spiel dafür, dass es Menschen dazu animiert sich draußen zu bewegen. Dies kann im Rahmen des Spiels zu Fuß oder per Fahrrad geschehen. Das Spiel hat auch positive Auswirkungen auf das Sozialleben. Da sich Spieler an öffentlichen Orten treffen und im Team gegen andere Gamer spielen, kann Pokémon Go die soziale Interaktion fördern. Mit der Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2025 konzentriert sich das Land auf die Gewinnung folgender Zielgruppen:
Natururlauber (vorwiegend 50 +)
Familien mit Kindern
Entschleuniger (ab 35 +, sehr viele 50 +)
Neugierige (ab 35 +, sehr viele 65 +)
Städtereisende (vorwiegend 35 bis 64 Jahre).
Da sich scheinbar Pokémon Go-Spieler hauptsächlich aus der jüngeren Gästegruppe rekrutieren, ist davon auszugehen, dass lediglich die Zielgruppe der Familien mit Kindern durch das Spiel angesprochen wird. Der augenblickliche „Hype“ um das Spiel wird nicht zu einer Erhöhung der Nachfrage im Übernachtungstourismus beitragen.
Mein Kommentar: Die Landesregierung verkennt die Potenziale, die z.B. Restaurants mit gezielten Angeboten an Pokemon-Spieler nutzen könnten. In Japan soll McDonald’s bereits mit Pokémon-Anbieter Niantic kooperieren: vor jeder Filiale lockt ein Poké-Stop.

Quelle

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