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Landesregierung muss sich zu Bestandsdaten-Verfassungsbeschwerden äußern

Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag Pressemitteilungen (SH)

Das Bundesverfassungsgericht will eine Verfassungsbeschwerde der Kieler Piratenfraktion gegen die umstrittene Bestandsdatenauskunft zur Identifizierung von Internetnutzern und zur Anfrage von Passwörtern prüfen. Sie hat Bundes- und Landesregierung sowie die Datenschutzbeauftragte aufgefordert, bis zum 30. Juli 2017 Stellung zu beziehen.

Die Verfassungsbeschwerde der sechs Landtagsabgeordneten richtet sich gegen das schleswig-holsteinische Landesgesetz zur Bestandsdatenauskunft und gegen das Telemediengesetz (1 BvR 1732/14). Die PIRATEN greifen nicht nur Datenanforderungen von Telekommunikationsanbietern wie der Telekom an, sondern auch von “Telemedien-Diensteanbietern” wie Facebook, Google oder Twitter. Sie wollen die Herausgabe von Daten über Internetnutzer und ihr Kommunikations- und Surfverhalten einschließlich ihrer Passwörter ohne richterliche Anordnung bereits bei Verdacht von Bagatelldelikten stoppen.

Weitere Informationen und die Beschwerdeschrift im Volltext

Schreiben des Bundesverfassungsgerichts

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