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Landesinnenminister wollen Identifizierungszwang für soziale Netzwerke

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Die Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern (Torsten Renz, CDU) und Niedersachsen (Boris Pistorius, SPD) wollen anonyme Veröffentlichungen über Twitter, Facebook und Co. verbieten. Für die morgen beginnende Konferenz der Innenminister:innen von Bund und Ländern kündigte Renz einen von Niedersachsen mitgetragenen Antrag an, in dem sich beide Länder für eine Identifizierungspflicht in sozialen Netzwerken einsetzen.

Im März hatte bereits Bundesinnenminister Seehofer einen Identifizierungszwang für Messenger- und E-Mail-Dienste gefordert. Aus dem SPD-Wahlprogrammentwurf wurde die Forderung nach einem Identifizierungszwang für soziale Netzwerke jedoch wieder gestrichen.

Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kommentiert den neuerlichen Vorstoß der beiden Innenminister:

“Diese ständigen Angriffe auf unsere Sicherheit im Netz sind absolut unverantwortlich: Die Verfolgung von Straftaten anhand der genutzten IP-Adresse ist auch ohne Identifizierungszwang ganz regelmäßig gewährleistet. Wie permanente Datenskandale zeigen, sind unsere Identität und Privatanschrift nicht sicher in den Händen von Facebook, Google und Co. Nur Anonymität im Netz schützt wirksam vor Datenklau und Datenverlust, Stalking und Identitätsdiebstahl, Doxxing und ‚Todeslisten‘. Besonders unverzichtbar ist das Recht auf Anonymität im Netz z.B. für Frauen, Kinder, Minderheiten und gefährdete Personen, Missbrauchs- und Stalkingopfer. Whistleblower und Presseinformanten, politische Aktivisten und beratungssuchende Menschen in Not, verstummen ohne den Schutz der Anonymität. Nur Anonymität verhindert die Verfolgung und Benachteiligung mutiger und hilfsbedürftiger Menschen und gewährleistet den freien Austausch mitunter lebenswichtiger Informationen. Deswegen hat sich auch das Europäische Parlament 2020 mit breiter Mehrheit zum Recht auf Anonymität bekannt. Auf europäischer Ebene arbeiten wir daran, dieses Recht im geplanten Digitale-Dienste-Gesetz ausdrücklich zu verankern, um den ständigen Angriffen durch Überwachungsfundamentalisten ein Ende zu setzen.”

Hintergrund: Das südkoreanische Verfassungsgericht hat bereits 2012 einen Identifizierungszwang für Internetdienste als Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verworfen. Es argumentierte unter anderem, die Zahl illegaler Veröffentlichungen sei infolge des Identifizierungszwangs nicht zurückgegangen. Auch in Europa hat eine wissenschaftliche Studie ergeben, dass nicht-anonyme Veröffentlichungen aggressiver sind als anonyme Beiträge und eine Abschaffung der Anonymität zu mehr Hass führen könnte.

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