Kritik an Gottesbezug-Plänen ungebrochen
Heute beschäftigt sich der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags abschließend mit verschiedenen Vorschlägen [1, 2, 3] zur Aufnahme eines Gottesbezugs in die Landesverfassung, über die der Landtag nächste Woche abstimmt.
Die federführend vom SPD-Vorsitzenden Dr. Stegner vorgelegten “Kompromissvorschläge” haben die Kritik der angehörten Experten erneut angefacht: In den letzten Tagen äußerten sich gegenüber dem Innen- und Rechtsausschuss ablehnend dazu
– Prof. Dr. Hartmut Kreß
– die Humanistische Union
– die Laizistischen SozialdemokratInnen
– die Giordano-Bruno-Stiftung
– der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V.
Die Experten betonen, die Kompromissvorschläge gingen an ihrer Kritik vorbei, und fordern die Beibehaltung der gültigen Präambel.
Insgesamt liegen inzwischen über 30 Stellungnahmen von Sachverständigen vor.
Geltende Präambel | Änderungsvorschlag von 29 Abgeordneten um Dr. Stegner |
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Der Landtag hat in Vertretung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger auf der Grundlage der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Fundament jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit, in dem Willen, Demokratie, Freiheit, Toleranz und Solidarität auf Dauer zu sichern und weiter zu stärken, im Bewusstsein der eigenen Geschichte, bestrebt, durch nachhaltiges Handeln die Interessen gegenwärtiger wie künftiger Generationen zu schützen, in dem Willen, die kulturelle und sprachliche Vielfalt in unserem Land zu bewahren, und in dem Bestreben, die Zusammenarbeit der norddeutschen Länder sowie die grenzüberschreitende Partnerschaft der Regionen an Nord- und Ostsee und im vereinten Europa zu vertiefen, diese Verfassung beschlossen: | Der Landtag hat in Vertretung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger diese Verfassung beschlossen. Die Verfassung schöpft aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben. Dies geschieht im Bewusstsein der Unvollkommenheit menschlichen Handelns, in Kenntnis der eigenen Geschichte und in Verantwortung vor den Menschen sowie in dem Willen, Demokratie und Frieden, Menschenrechte, Freiheit und Toleranz, Gerechtigkeit und Solidarität auf Dauer zu sichern und weiter zu stärken. Durch nachhaltiges Handeln sollen die Interessen gegenwärtiger wie künftiger Generationen geschützt, die kulturelle und sprachliche Vielfalt in unserem Land bewahrt und die Zusammenarbeit der norddeutschen Länder sowie die grenzüberschreitende Partnerschaft der Regionen an Nord- und Ostsee und im vereinten Europa vertieft werden. |
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