Ich möchte der schleswig-holsteinischen Landesregierung folgende Fragen stellen:
Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Radikalisierung von Personen während oder nach ihres Aufenthalts in Justizvollzugsanstalten?
Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen die Radikalisierung von Personen während oder nach ihres Aufenthalts in Justizvollzugsanstalten?
Gibt es ein Deradikalisierungsprogramm in Schleswig-Holstein? Wenn nein, warum nicht?
Kommt das Deradikalisierungsprogramm des Violence Prevention Network in Schleswig-Holstein zum Einsatz? Wenn nein, warum nicht?
Sind Deradikalisierungsmaßnahmen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds förderfähig und, wenn ja, ist die Nutzung dieser Mittel zu diesem Zweck geplant?
Welche Deradikalisierungsprogramme und -maßnahmen für die Zielgruppen des politischen und religiösen Extremismus innerhalb und außerhalb des Justizvollzugs werden in anderen Bundesländern angeboten?
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Der Entwurf der Anfrage kann gerne
im Pad direkt bearbeitet, ergänzt und kommentiert werden.
Die Anfrage soll dann in einigen Wochen eingereicht werden. Die Einreichung und auch die Antwort der Landesregierung werden im Landtagsinformationssystem sichtbar
sein.
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