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Justizministerium hat richterliche Unabhängigkeit verletzt

Allgemein

Nach der heutigen Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss zur Frage der Anordnung der Observation eines Straftäters in Neumünster steht für mich fest, dass das Justizministerium die Unabhängigkeit der zuständigen Richter verletzt hat:

1. Das Justizministerium hat die richterliche Unabhängigkeit verletzt, indem ein Abteilungsleiter den Amtsgerichtsdirektor telefonisch darauf hingewiesen hat, welche negativen Folgen eine bestimmte Entscheidung des Gerichts (Nichtgenehmigung einer Observation) haben könnte (siehe hier). Derartige „Hinweise“ auf die Folgen einer möglichen richterlichen Entscheidung durch die Politik sind klar rechtswidrig. Es kommt nicht darauf an, ob sich die Justiz in ihrer Unabhängigkeit beeinträchtigt fühlt. Vielmehr haben die Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, dass derartige telefonische „Hinweise“ an Richter außerhalb des ordentlichen Gerichtsverfahrens unterbleiben.

2. Rechtswidrig ist in meinen Augen überhaupt die Praxis des Justizministeriums, sich über politisch sensible Gerichtsverfahren von der Justiz berichten zu lassen. Eine gesetzliche Grundlage für diese Verfahrensweise konnte mir nicht genannt werden; ein einzig angeführter Erlass kann Eingriffe in das Grundrecht der Verfahrensbeteiligten auf Datenschutz nicht rechtfertigen. Mit Überraschung habe ich das Argument vernommen, die Justiz müsse Berichtsanfragen des Ministeriums schließlich nicht beantworten; sie seien Presseanfragen vergleichbar. Aus meiner Sicht sind auch „freiwillige“ Erkundigungen des Ministeriums über laufende Verfahren nicht hinzunehmen, weil sie Druck auf die zuständigen Richter ausüben können, im Sinne politischer Erwartungen zu entscheiden.

3. Nicht akzeptabel ist aus meiner Sicht, dass Innenminister Breitner die Verfahrensentscheidung des Gerichts öffentlich mit den Worten „unverständlich“ und „Das versteht kein Mensch“ angeprangert hat (Kieler Nachrichten vom 01.09.2012). Der Entscheidung eines Richters darf durch einen Minister die Nachvollziehbarkeit nicht abgesprochen werden. Ich bedauere außerordentlich, dass sich die Justizministerin in dieser Sache nicht vor die Justiz gestellt und die lautstarke Kritik des Innenministers ebenso öffentlich gegenüber der Presse als inakzeptabel zurückgewiesen hat.

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