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Jetzt mitmachen! Öffentliche Befragung zu #Chatkontrolle-Plänen noch bis 15. April offen

Europaparlament Freiheit, Demokratie und Transparenz
  • Auf der Suche nach Kinderpornografie erarbeitet die EU-Kommission zurzeit dauerhafte Vorschriften zur automatischen Durchleuchtung aller Online-Aktivitäten, einschließlich persönlicher elektronischer Post und Nachrichten aller Bürger*innen (Chatkontrolle), nach vermeintlich verdächtigen Inhalten. Verdachtsfälle würden der Polizei gemeldet werden. An einer Online-Anhörung zu dem Vorhaben können sich Bürgerinnen und Bürger noch bis zum 15. April beteiligen. Gefragt wird etwa, ob auch private Kommunikation durchleuchtet werden soll und ob Hintertüren in Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikationsdienste eingebaut werden sollen.
  • Eine solche privatisierte Massenüberwachung ist in westlichen Demokratien beispiellos und bedroht unsere Kommunikations- und Meinungsfreiheit. Nach Polizeiangaben geraten aufgrund unzuverlässiger Verfahren und Algorithmen in den allermeisten Fällen unschuldige Bürger in den Verdacht, eine Straftat begangen zu haben.
  • Bitte beteilige dich daher an der laufenden Konsultation. Die Antworten werden von der EU-Kommission bei der Entscheidung über den Inhalt der geplanten Gesetzgebung berücksichtigt. Bisher haben sich fast nur Kinderschutzorganisationen und Wirtschaftsverbände beteiligt.
  • Die öffentliche Befragung läuft noch bis zum 15. April: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12726-Child-sexual-abuse-online-detection-removal-and-reporting-/public-consultation

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Um an der Befragung teilzunehmen, musst du zuerst ein Konto erstellen.

Du musst nicht alle gestellten Fragen beantworten, um an der Anhörung teilzunehmen.

Am wichtigsten sind die Fragen 1-7 im Abschnitt “b. Legislative Lösung: Was sollte sie umfassen, um die oben genannten Lücken wirksam zu schließen?”

Hinsichtlich der Fragen 1-2 sind wir gegen Gesetze, die digitale Dienste zur generellen Überwachung auf vermeintlich illegale Inhalte hin verpflichten oder berechtigen.

Zu Frage 3: Auch Nicht-EU-Dienstleister zu verpflichten würde einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen und das Risiko nach sich ziehen, dass Drittländer (z.B. Russland, China) ihrerseits beginnen, EU-basierten Diensten Überwachungs- und Meldepflichten aufzuerlegen.

Zu Frage 4: Wir glauben nicht, dass die generelle Überwachung digitaler Dienste zum “Aufdecken und Entfernen” angeblich illegaler Inhalte verhältnismäßig ist. Bei der Suche nach zuvor klassifizierten (“bekannten”) Inhalten ist die Klassifizierung so unzuverlässig, dass meist unschuldige Nutzer angezeigt werden. Bei der Suche nach nicht klassifiziertem (“unbekanntem”) Material, Online-Grooming oder illegalen Livestreams führt der Einsatz von fehleranfälligem maschinellem Lernen zur häufigen Meldung völlig legaler Aktivitäten und Nachrichten.

Was die Meldung von Nutzern an die Polizei betrifft, so sind die Diensteanbieter in der Regel nicht in der Lage, strafrechtlich relevante Inhalte zuverlässig zu identifizieren. Sie neigen dazu, systematisch zu viel anzuzeigen.

Zu den Fragen 5-6: Die Durchleuchtung verschlüsselter Kommunikation würde den Einbau von Hintertüren zur Aufhebung der Verschlüsselungstechnologie erfordern und damit die Sicherheit der Kommunikation im Allgemeinen schwächen, auf die sich viele Bürger, Unternehmen und Regierungen verlassen. Eine solche Hintertür könnte für andere Zwecke genutzt werden und würde einen Präzedenzfall für die Forderung nach Abhör-Hintertüren schaffen.

Bei Frage 7 stimmen wir mit keinem der Vorschläge zur generellen Überwachung digitaler Dienste auf der Suche nach angeblich illegalen Inhalten zu.

Bei der Beantwortung anderer scheinbar unproblematischer Fragen ist zu bedenken, dass die Kommission die Antworten zur Rechtfertigung ihrer angekündigten Gesetzgebung zur allgemeinen Überwachung des Internets verwenden wird.

Alle Informationen zur geplanten Nachrichten- und Chatkontrolle findest du unter chatkontrolle.de.

Kommentare

3 Kommentare
  • Ariane Grüning

    Ich dachte, wir hätten die Stasi-Zeiten hinter uns gelassen. Lasst die Finger von unseren privaten Angelegenheiten! Wir sind nicht Eigentum des Staates!

  • Kurt Tomek

    Kommt nicht in Frage.
    Wenn ein Verdacht besteht dann ja, aber so nicht!

  • Thomas Ganskow

    Würde ich ja gern, aber das Captcha ist mit Verlaub gesagt nicht benutzerfreundlich.

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