Irisches Gericht stoppt verdachtslose Vorratsdatenspeicherung
Das irische Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung sämtlicher Telefonverbindungen für Strafverfolger ist vom dortigen High Court als Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta gekippt worden. Die Piratenpartei fordert Konsequenzen von Bundesregierung und EU:
„Die Kontakte, Bewegungen und Internetverbindungen unverdächtiger Bürger wahllos zu speichern, überschreitet die rote Linie zum Überwachungsstaat“
erklärt der Bürgerrechtler Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.
„Die Sonntagsreden von Bundesregierung und EU zu Menschenrechten sind verlogen, solange sich fast alle EU-Staaten weigern, ihre vom EuGH für grundrechtswidrig erklärten Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung aufzuheben.“
Zusammen mit anderen Beschwerdeführern um Digitalcourage und dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat Breyer Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingelegt.
Breyer warnt vor Versuchen verschiedener Regierungen, im Zuge der geplanten ePrivacy-Verordnung durch die Hintertür Gesetze zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung oder auch eine „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ durch Telekommunikationsanbieter zu legalisieren:
„Ein polizeilich-industrieller Komplex versucht auf EU-Ebene, mithilfe von Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung den gläsernen und angepassten Telefon- und Internetnutzer durchzudrücken. Wir setzen dem die Vision selbstbestimmter und unbequemer Menschen entgegen, die Politik in die eigene Hand nehmen.“
Hintergrund: Die EU-Grundrechtecharta “verbietet eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung”, heißt es im Urteil (Absatz 4.33). Weil es darauf im entschiedenen Fall nicht ankam, erstreckt sich das Urteil jedoch nicht auf die Vorratsdatenspeicherung im Interesse der “nationalen Sicherheit” und zum Schutz menschlichen Lebens sowie die Vorratsspeicherung anderer Daten als Mobiltelefon-Verbindungsdaten. Aus diesem Grund wird die Vorratsdatenspeicherung in Irland einstweilen nicht ausgesetzt.[1] Zur Strafverfolgung stehen jedoch keine verdachtslos gespeicherten Mobiltelefondaten mehr zur Verfügung.[2] Außerdem plant der Justizminister eine Änderung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung.
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