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Initiative zur Verbesserung des Radverkehrs und Internetportal für ortsbezogene Hinweise geplant

Anfragen Anträge Landtag Wirtschaft und Verkehr

Heute morgen habe ich ein Gespräch mit den Herren Heidemann und Massau vom ADFC Schleswig-Holstein geführt (Gesprächsaufzeichnung unten nachhörbar). Thema waren die nicht sehr befriedigenden Antworten der Landesregierung auf meine Anfrage “Verbesserung und Förderung des Radverkehrs in Schleswig-Holstein”.
Ausgehend von unserem Gespräch habe ich eine Nachfrage sowie zwei parlamentarische Anträge entworfen. Über Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge würde ich mich freuen, gerne auch direkt im Pad.

I. Kleine Anfrage
Verbesserung und Förderung des Radverkehrs in Schleswig-Holstein (Nachfrage)
1. Wo in Schleswig-Holstein sieht die Landesregierung den stärksten Bedarf an
a) Abstellanlagen für Fahrräder an ÖPNV-Haltepunkten
b) zusätzlichen Fahrradmitnahmekapazitäten im ÖPNV
c) Radschnellwegen?
2. Beabsichtigt die Landesregierung, ein landesweites Konzept zum Ausbau von
a) Abstellanlagen für Fahrräder an ÖPNV-Haltepunkten
b) zusätzlichen Fahrradmitnahmekapazitäten im ÖPNV
c) Radschnellwegen
zu erarbeiten oder erarbeiten zu lassen?
3. Wie will die Landesregierung zusätzliche Fahrradmitnahmekapazitäten im Schienenpersonennahverkehr schaffen, etwa durch anders gestaltete, multifunktionale oder zusätzliche Wagen? Wie soll diesem Aspekt bei der anstehenden Ausschreibung des Netzes West Rechnung getragen werden?
II. Antrag
Schleswig-Holstein fahrradfreundlicher gestalten
Der Landtag möge beschließen:
1. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Einrichtung einer ständigen „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen“ zu initiiieren.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das Programm “Fahrradfreundliches Schleswig-Holstein” fortzuschreiben und zur Vorbereitung öffentliche dezentrale Dialogveranstaltungen landesweit anzubieten.
Begründung:
Radfahren ist gesund, umwelt- und klimafreundlich, kostengünstig und erhöht die Lebensqualität. Im Bereich des Tourismus stellt der Radverkehr einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Bundesweite Umfragen zeigen, dass Schleswig-Holstein für Fahrradfahrer bislang nicht sonderlich attraktiv ist und einen großen Nachholbedarf hat.
Voraussetzung für kontinuierliche Verbesserungen ist in Anbetracht der kommunalen Zuständigkeiten die Einrichtung einer ständigen Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen, wie sie in anderen Bundesländern schon besteht. Der Nationale Radwegeverkehrsplan ruft die Länder vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen mit diesem Instrument auf, dort, wo noch nicht geschehen, interkommunale Netzwerke nach diesem Vorbild zu initiieren.
Auf Landesebene gilt es, das Programm “Fahrradfreundliches Schleswig-Holstein” aus dem Jahr 1998 fortzuschreiben. In Anbetracht des heute andersartigen Radverkehrs (z.B. Pedelecs) genügen punktuelle, in Facharbeitskreisen diskutierte Änderungen nicht. Vielmehr gilt es, in einen breiten Dialog mit Radfahrerinnen und -fahrern einzutreten, um ambitionierte Ziele zu erarbeiten.
III. Antrag
“SH interaktiv”: Internetportal für ortsbezogene Hinweise einrichten
Der Landtag möge beschließen:
Die Landesregierung wird gebeten, ein zentrales und anonym nutzbares Internetportal einzurichten, über welches Bürgerinnen und Bürger Hinweise und Anregungen zu Straßen, Radwegen oder deren Beschilderung (z.B. Straßenschäden, Beschilderungswünsche) geografisch auf einer Karte kennzeichnen und auf Wunsch auch zur Bearbeitung einreichen können. Die Hinweise sollen öffentlich einsehbar und kommentierbar sein.
Begründung:
Um Straßen, Radwege und deren Beschilderung instand halten und verbessern zu können, sind die zuständigen Stellen auf Hinweise der Nutzer angewiesen. Darüber hinaus besteht ein öffentliches Bedürfnis nach einem Austausch der Nutzer untereinander über gefährliche oder auch besonders sehenswerte Stellen.
Bisher ist es schwierig, die zuständige Stelle für Schäden an einer Straße oder Probleme mit einer Beschilderung zu ermitteln. Ein Austausch der Nutzer untereinander ist bisher nicht an zentraler Stelle möglich.
Das Internet kann in beiden Punkten Abhilfe schaffen: Es ermöglicht das Angebot einer Karte, auf der ortsbezogene Hinweise veröffentlicht und gegebenenfalls zur Meldung an die zuständige Stelle eingereicht werden können. Die eingehenden Meldungen werden vom Betreiber des Dienstes an die zuständige Stelle weiter geleitet, welche die Meldung kommentieren und Erfahrungen anderer Nutzer nachlesen kann. Auf diese Weise kann die Qualität der öffentlichen Straßen und Plätze verbessert werden. Ein Erfahrungsaustausch der Nutzerinnen und Nutzer untereinander über bestimmte Straßen und Plätze weist außerdem ein hohes touristisches Potenzial auf.
Das anonyme Lesen und Absenden von Hinweisen soll entsprechend den Vorgaben des Telemediengesetzes ermöglicht werden, zumal unter bestimmten Voraussetzungen die Anonymität Vorbedingung für eine Meldung sein kann (z.B. bei Insiderwissen). Die Landesregierung als Anbieter des Portals haftet nach dem Telemediengesetz nicht für den Inhalt der ohne ihre Kenntnis veröffentlichten Beiträge.

Gesprächsaufzeichnung nachhören

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