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Historischer Moment: Europäisches Parlament spricht sich erstmals für ein Verbot der biometrischen Massenüberwachung in der EU aus

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Das Europäische Parlament hat heute mit 259:403:30 Stimmen den Antrag zurückgewiesen, die Forderung nach einem Verbot der biometrischen Massenüberwachung, etwa mittels Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, aus dem Vitanov-Bericht über Künstliche Intelligenz im Strafrecht und ihre Nutzung durch Polizei und Justizbehörden in Strafsachen (A9-0232/2021, Abs. 31) zu streichen.

Quelle | Analyse des Abstimmungsverhaltens

Es bleibt damit bei dem Text: „fordert die Kommission daher auf, mit legislativen und nichtlegislativen Mitteln und erforderlichenfalls durch Vertragsverletzungsverfahren ein Verbot jeglicher Verarbeitung biometrischer Daten, einschließlich Gesichtsbildern, zu Strafverfolgungszwecken zu erwirken, wenn diese Verarbeitung zu einer Massenüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen führt; fordert die Kommission ferner auf, die Finanzierung von Forschungsarbeiten, Einsätzen oder Programmen im Zusammenhang mit biometrischen Identifikatoren einzustellen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie zu einer wahllosen Massenüberwachung in öffentlichen Räumen führen“.

Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei und Schattenberichterstatter der Grünen/EFA-Fraktion, kommentiert:

“Diese Abstimmung ist ein historischer Erfolg für die Bewegung, die eine dystopische Zukunft der biometrischen Massenüberwachung nach chinesischem Vorbild in Europa verhindern will. In keinem einzigen Fall konnte biometrische Echtzeit-Überwachung einen Terroranschlag verhindern, wie uns Befürworter glauben machen wollen. Wir müssen uns gegen die biometrische Massenüberwachung in unseren öffentlichen Räumen wehren, denn diese Technologien erfassen zu Unrecht eine große Zahl unschuldiger Bürger:innen, diskriminieren systematisch unterrepräsentierte Gruppen und haben eine abschreckende Wirkung auf eine freie und vielfältige Gesellschaft. 

Das Europäische Parlament muss nun dafür kämpfen, dass dieses Verbot verbindlich in das KI-Gesetz aufgenommen wird! Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger auf, durch Unterzeichnung der Europäischen Bürgerinitiative #ReclaimYourFace den Druck auf die überwachungswütigen EU-Regierungen zu erhöhen.”

Im Vorfeld der Abstimmung hatten 25 Abgeordnete verschiedener Fraktionen in einem offenen Brief ihre Parlamentskolleg:innen aufgefordert, die Änderungen abzulehnen. Der Bericht wird voraussichtlich am Abend endgültig verabschiedet. 

Laut einer repräsentativen Umfrage, die YouGov in 10 EU-Ländern durchgeführt hat, lehnt eine Mehrheit der Europäer:innen biometrische Massenüberwachung im öffentlichen Raum ab. Im anhängigen Gesetzgebungsverfahren zur Regulierung der “künstlichen Intelligenz” hat die EU-Kommission jedoch kein Verbot vorgeschlagen, was auf breite Kritik stößt.

Unterstützung durch Datenaufsichtsbehörden, UN und Zivilgesellschaft

Anfang dieses Jahres forderten der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte ein “generelles Verbot des Einsatzes von KI zur automatischen Erkennung menschlicher Merkmale in öffentlich zugänglichen Räumen”, da dies “direkte negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Freizügigkeit hat”.

Mehr als 200 zivilgesellschaftliche Organisationen, Aktivist:innen, Technikspezialist:innen und andere Expert:innen auf der ganzen Welt setzen sich für ein weltweites Verbot biometrischer Erkennungstechnologien ein, die eine massenhafte und diskriminierende Überwachung ermöglichen, und argumentieren, dass “diese Instrumente die Fähigkeit haben, Menschen zu identifizieren, zu verfolgen, auszusondern und zu verfolgen, wo immer sie sich aufhalten, was unsere Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten untergräbt”.

Auch die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte spricht sich gegen den Einsatz biometrischer Fernerkennungssysteme im öffentlichen Raum aus und verweist auf die “mangelnde Einhaltung von Datenschutzstandards”, “erhebliche Probleme mit der Genauigkeit” und “diskriminierende Auswirkungen”.

 

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