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Gerechtigkeit braucht Transparenz – warum versteht die Küstenkoalition das nicht?

Freiheit, Demokratie und Transparenz Gesetzentwürfe Juristisches Landtag Pressemitteilungen (SH)

Im Innen- und Rechtsausschuss ist heute eine Initiative der PIRATEN gescheitert, Entscheidungen der schleswig-holsteinischen Gerichte häufiger kostenlos im Internet zu veröffentlichen. Damit bleiben viele Gerichtsurteile nur gegen Bezahlung aus kommerziellen Datenbanken abrufbar. Abgelehnt wurde auch die Forderung der PIRATEN, die Gebühr für elektronische Urteilsanforderungen von 12,50 auf 5 Euro abzusenken.

“Gerechtigkeit braucht Transparenz”, kritisiert der Innenexperte der Piratenfraktion, Dr. Patrick Breyer, die Entscheidung. “Wer sein Recht sucht, ist oft auf die Übersendung von Gerichtsentscheidungen angewiesen. Aber nur ein Bruchteil der Entscheidungen von Schlesig-Holsteinischen Gerichten wird tatsächlich frei im Internet veröffentlicht. Und die Küstenkoalition will das Problem einem Gesetzentwurf zufolge noch bis 2022 verschleppen – unglaublich.

Dass gemeinnützige Rechtsportale wie openjur.de in Schleswig-Holstein mit Gebühren von bis zu 12,50 Euro pro Gerichtsentscheidung überfordert und Bürger von Anfragen nach Urteilen abgeschreckt werden, schadet der Transparenz der Justiz und dem öffentlichen Vertrauen in sie. Wir PIRATEN werden weiter dafür kämpfen, dass der Bürger sein Recht möglichst kostengünstig nachlesen kann.”

Hintergrund: In Schleswig-Holstein werden jährlich über 10.000 Gerichtsentscheidungen gefällt. Während in der kostenpflichtigen juris-Datenbank etwa für 2012 560 Gerichtsentscheidungen abrufbar sind, sind unentgeltlich nur 97 Gerichtsentscheidungen abrufbar. Nach Angaben des gemeinnützigen Vereins openjur gehören das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und das Oberverwaltungsgericht “im Bundesdurchschnitt zu den Gerichten, die am wenigsten Gerichtsentscheidungen veröffentlichen.” Das Landgericht Flensburg hat im vergangenen Jahr
entschieden, an der kostenfreien Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen besteht kein überwiegendes öffentliches Interesse (Beschluss vom 23. März 2016, Az. 5 T 152/14).

Der abgelehnte Gesetzentwurf

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