Geplante Mietpreisbremsen-Verordnung in Schleswig-Holstein wird “Placebo”
Wie Innenminister Studt (SPD) heute im Landtag erklärte, soll die Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein nur in maximal 15 der über 1.000 Städte und Gemeinden gelten. Fünf dieser 15 Kommunen – darunter Kiel, Flensburg und Norderstedt – sollen selbst über ihre Einbeziehung entscheiden. Für die Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag erklärt der Abgeordnete Patrick Breyer:
Die geplante Umsetzung der Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein lässt dieses Mittel weitgehend zu einem Placebo verkommen. Überdurchschnittlich hohe Mieten, kaum leer stehende Wohnungen, kaum günstige Wohnungen – bezahlbarer Wohnraum fehlt in weit größeren Teilen Schleswig-Holsteins als nur in 15 Einzelgemeinden. Wie schon bei der Kappungsgrenzenverordnung drohen weite Teile der Tourismusgebiete, des Hamburger Rands und der Städte an der Ostküste schutzlos zu bleiben. Die Grundeigentümer können die geplante Placebo-Verordnung als Erfolg ihrer Lobbyarbeit feiern. Leidtragende sind besonders junge und ältere Menschen, einkommensschwache und kinderreiche Familien in unserem Land.
Umso wichtiger ist es jetzt, dass wenigstens Kiel, Flensburg und Norderstedt ihr Optionsrecht nutzen und überzogene Mietsteigerungen bei Neuvermietungen verhindern!
Zu dem von der Piratenpartei vor einem Jahr vorgelegten “Gesetz zur Sicherung von Dauerwohnraum” erklärte Innenminister Studt, ein “Wohnraumpflegegesetz” der Landesregierung sei in Arbeit. Die Piratenpartei will den Kommunen mit ihrem Gesetzentwurf die Möglichkeit geben, gegen Leerstehenlassen, Verfallenlassen oder Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen.
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