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Gefahrengebietsanordnungen nach Rücksprache mit Landespolizeiamt überarbeitet [ergänzt am 28.07.2017]

Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Nachdem der Landespolizeidirektor gestern auch die überarbeitete Veröffentlichung der Anordnungen von Gefahrengebieten in Schleswig-Holstein kritisiert hat, habe ich dieses Dokument sofort entfernt und bei dem Landespolizeiamt nachgefragt, an welchen Teilen Bedenken bestehen. Aus dem Landespolizeiamt ist mir mitgeteilt worden, dass die Gefahrengebietsanordnungen vorzugsweise insgesamt nicht veröffentlicht werden sollten, dass auf keinen Fall aber als Verschlusssachen eingestufte Teile dieser Anordnungen oder Personennamen veröffentlicht werden dürfen; insoweit wurden zwei konkrete Stellen dieses Dokuments beanstandet. Ich habe daraufhin diese konkret beanstandeten Passagen geschwärzt.
Insofern ist durch die Überprüfung des Landespolizeiamtes sicher gestellt, dass keine schutzwürdigen Personendaten oder von der Polizei „nur für den Dienstgebrauch“ bestimmte sensible Informationen in diesen Dokumenten enthalten sind. Unter dieser Voraussetzung hat in Anbetracht der Schärfe des Instruments der Gefahrengebiete, in denen ohne Verdacht und Anlass Anhalte- und Sichtkontrollen gegen jedermann durchgeführt werden durften und dürfen, die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf, über die sie betreffenden Gefahrengebietsanordnungen und ihre Begründung informiert zu werden.
Weitere Informationen:

Ergänzung vom 01.07.2014: Nach Rücksprache in der Piratenfraktion habe ich entschieden, auch die geschwärzten Anordnungen aus dem Internet zu entfernen.
Ergänzung vom 28.07.2017: Aus aktuellem Anlass – wegen der Vorwürfe von Aussageunterdrückung und Mobbing gegen das Landeskriminalamt – habe ich die geschwärzten Anordnungen wieder eingestellt. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Anordnung für Neumünster.

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