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G7-Gipfel: Polizei erläutert Recht auf Filmen von Einsätzen

Freiheit, Demokratie und Transparenz Juristisches

Die Landespolizei hat in ihr intrapol-Netz eine Information „Smartphones sind überall – haben Polizeibeamte ein Recht am eigenen Bild? Zur Zeit wohl eher nicht“ eingestellt, die ich mit ihrer freundlichen Genehmigung veröffentlichen darf. Die von der Polizei selbst erstellte Information erläutert, wann Fotos und Videos von Polizeieinsätzen zulässig sind, und schützt damit vor unzulässigen Beschlagnahmen solcher Aufnahmen. Ein Zitat:

Werden Polizeibeamte in Übersichtsaufnahmen abgebildet oder sind die Polizeibeamten sonst lediglich eine Randerscheinung des Gesamtgeschehens, dürfte das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht tangiert sein. Überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit oder das Dokumentationsinteresse des Einzelnen, weil sich das Verhalten des Polizeibeamten aus dem allgemeinen Geschehen heraushebt, z.B. bei überzogenem oder rechtswidrigem Verhalten des Polizeibeamten, tritt das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurück.

Die Informationsschrift im Wortlaut
Weitere Informationen zum Dokumentationsrecht und seinen Grenzen siehe Polizeieinsatz darf laut Innenminister fotografiert werden

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