Frankreichs stures Festhalten an der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung verletzt die Grundrechte
Der französische Staatsgerichtshof hat heute die 12-monatige Vorratsspeicherung von Informationen über die Kontakte und Bewegungen der kompletten Bevölkerung aufrecht erhalten, da eine “Bedrohung der nationalen Sicherheit” vorliege. Es liege ein erhöhtes Risiko von Terroranschlägen und ausländischer Spionage vor. Der Gerichtshof erlaubte außerdem, die Vorratsdaten weiter für allgemeine Strafverfolgungszwecke zu verwenden.
Der Europaparlamentarier und Bürgerrechtler Patrick Breyer (Piratenpartei) kritisiert das Urteil scharf:
“Das pauschale Sammeln von Metadaten aller Menschen macht uns im Grunde genommen nackt im System und verstößt fundamental gegen EU-Grundrechte. Das wahllose Sammeln von sensiblen Informationen über soziale Kontakte (auch Geschäftskontakte), Bewegungen und das Privatleben (z.B. Kontakte zu Ärzt*innen, Anwält*innen, Betriebsrät*innen, Psycholog*innen, Beratungsstellen etc.) von Millionen unverdächtiger Bürger*innen ist eine radikale Maßnahme der Massenüberwachung.
Nur in Ausnahmesituationen, wie z.B. bei einem drohenden Terroranschlag, hat der Europäische Gerichtshof eine pauschale Vorratsdatenspeicherung vorübergehend erlaubt, aber das französische Urteil macht sie zur Regel und zum Dauerzustand. Dies pervertiert die EU-Rechtsprechung zum Schutz unserer Grundrechte auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit.
Ich rufe unsere französischen Freunde auf, diese Entscheidung und den darin zum Ausdruck kommenden französischen Exzeptionalismus anzufechten. Eine pauschale Vorratsdatenspeicherung schafft untragbare Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere privaten und geschäftlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass Freiheit herrscht und nicht Generalverdacht und Angst!”
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