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Frankreichs Gesetz zur Netzsäuberung gefährdet Meinungsfreiheit und digitale Dienste

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Während die Europäische Union kurz davor steht, mit einem Digitale-Dienste-Gesetz die künftige Internetregulierung auf den Weg zu bringen, unternimmt Frankreich einen gefährlichen Alleingang: Gestern ist das sogenannte französische Avia-Gesetz verabschiedet worden.

Nach dem Gesetz sollen Online-Plattformen

  • “offensichtlich rechtswidrige” Inhalte innerhalb von 24 Stunden ab ihrer Meldung löschen
  • noch vor erfolgter Prüfung die Weiterverbreitung (Teilen) gemeldeter Inhalte einschränken
  • auf Verlangen der Polizei innerhalb einer Stunde “terroristische Inhalte” löschen
  • mithilfe von Uploadfiltern die erneute Veröffentlichung gelöschter Inhalte in derselben oder “äquivalenten” Form verhindern.

Uploadfilter sind extrem fehleranfällige Zensurmaschinen und unterdrücken oftmals vollkommen rechtmäßige Inhalte. Algorithmen verstehen Sinn und Zusammenhang einer Nachricht nicht, von dem die Zulässigkeit der Verwendung eines Bilds oder Videos abhängt. Beispielsweise kann ein und dasselbe Foto eines Terroranschlags verbotenerweise von terroristischen Organisationen, aber auch rechtmäßigerweise von Medien genutzt werden. Uploadfilter beschädigen die Presse- und Wissenschaftsfreiheit grundlegend.

Die 1-Stunden-Blitzlöschfrist ist für kleine und nichtkommerzielle Internetanbieter nicht einzuhalten, gerade außerhalb der Geschäftszeiten. Es droht deshalb ein Sterben digitaler Veröffentlichungsdienste wie Wikis. Letztlich benachteiligen Pflichten, die nur von US-amerikanischen Großkonzernen zu erfüllen sind, die europäische Internetwirtschaft weiter.

Die Europäische Kommission kritisierte in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme, dass die Kombination aus strengem Zeitrahmen, einer langen Liste verbotener Inhalte und der fehlenden genauen Bezeichnung gemeldeter Inhalte zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Online-Plattformen beitragen und zu einer übermäßigen Löschung von Inhalten führen könnte. Darüber hinaus seien Online-Plattformen gezwungen, eine allgemeine automatische Filterung der Inhalte vorzunehmen, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können, was mit Artikel 15(1) der E-Commerce-Richtlinie unvereinbar wäre.

Gegen den Gesetzesentwurf hatten sich auch Menschenrechtsorganisationen, Bürgerrechtsorganisationen und Internetprovider ausgesprochen.

Die Kritik der Europäischen Kommission ist bemerkenswert, treibt diese doch selbst ein ganz ähnliches Anti-Terror-Internetgesetz (TCO) mit grenzüberschreitender 1-Stunden-Blitzlöschpflicht und Uploadfiltern voran. Sollte sich das Europäische Parlament mit seiner entgegen gesetzten Position durchsetzen, könnte Frankreich seinen Alleingang wieder zurücknehmen müssen. Weitere Informationen zu dem geplanten EU-Gesetz sind hier zu finden.

Photo by epicenter.works

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