Finanzinformationen für Abgeordnete [ergänzt am 07.11.2015]
Die Landtagsverwaltung hat für jeden Abgeordneten eine Reihe von Finanzinformationen zusammen gestellt (pdf), die zur erfahren auch die Öffentlichkeit einen Anspruch hat:
- Schleswig-Holsteinisches Abgeordnetengesetz
- Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz
- Mitarbeiterkostenerstattung
- Reisekostenentschädigung
- Altersversorgung
- Einkommenssteuerrechtliche Hinweise für Abgeordnete
Ergänzung vom 07.11.2015:
Der Leitfaden “Einkommenssteuerrechtliche Hinweise zum Abgeordnetenrecht” und das “Merkblatt Arbeitgeberpflichten” wurden aktualisiert. Dies betrifft die Abschnitte “Wahlkreisbüro”, “Vorsorgeaufwendungen”, “Lebenspartnerschaften”.
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