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Ex-Arbeitsrichterin: BSE-Whistleblowerin Dr. Margrit Herbst hat “nicht gegen das Gesetz verstoßen”

Freiheit, Demokratie und Transparenz

In der Diskussion um eine Rehabilitierung und Entschädigung der BSE-Whistleblowerin Dr. Margrit Herbst meldet sich nun Frau Prof. Dr. Colneric zu Wort. Sie war Vorsitzende der Kammer des Landesarbeitsgerichts, die 1997 über den Wiederaufnahmeantrag von Frau Dr. Herbst gegen die Abweisung ihrer Kündigungsschutzklage zu entscheiden hatte.
In einem Schreiben aus dem Jahr 2013 schreibt die ehemalige Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht, später Präsidentin des Landesarbeitsgerichts und Richterin am Europäischen Gerichtshof: “Meines Erachtens hat Dr. Margrit Herbst nicht gegen das – korrekt im Lichte der deutschen Verfassung interpretierte – Gesetz verstoßen.” Und: “Ich konnte sehen, dass die Richter, die ihren Fall verhandelt hatten, noch sehr stark unter dem Einfluss einer veralteten Lehre von der Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber gestanden hatten, aber leider war es nicht möglich, die prozessualen Hindernisse für eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu überwinden.”
Diese Einschätzung der ehemaligen Landesarbeitsrichterin wirft ein neues Licht auf die Debatte um den Fall der Frau Dr. Herbst. Bis heute wird Frau Dr. Herbst entgegen gehalten, die Arbeitsgerichte hätten ihre Kündigung durch den Kreis Segeberg wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht für rechtmäßig erklärt. Nun aber erklärt eine ehemalige Arbeitsrichterin am Landesarbeitsgericht, Frau Dr. Herbst sei kein Gesetzesverstoß vorzuwerfen.
Gegenüber dem Abendblatt sagt Prof. Dr. Colneric zu den Arbeitsgerichtsurteilen gegen Frau Dr. Herbst: “Ihre Grundrechte auf Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit wurden in den Gerichtsurteilen nicht gegen ihre Loyalitätspflicht abgewogen. Hätte ich die Möglichkeit dazu gehabt, hätte ich die Kündigung für unwirksam erklärt.” Ninon Colneric hofft auf eine Rehabilitation von Herbst. Sie fordert, dass der Kreis Segeberg mit Herbst unter der Leitung eines Mediators über eine Entschädigung verhandelt.
Tatsächlich hatte das Landesarbeitsgericht unter dem Vorsitz von Frau Prof. Dr. Colneric den Wiederaufnahmeantrag von Frau Dr. Herbst 1997 zwar abgelehnt. Es regte jedoch an, der Kreis möge eine “Reintegration” prüfen. Die Kündigung sei auf der Grundlage einer falschen Darstellung des Agrarministeriums im Jahr 1994 erfolgt.
Mein Kommentar als Jurist: Heute hätten die Arbeitsgerichte die fristlose Kündigung einer Whistleblowerin, die sich jahrelang um interne Klärung bemüht hatte, aufgehoben. Bei Frau Dr. Herbst haben sie nicht einmal die Revision gegen ihr Urteil zugelassen – zu Unrecht, wie das Landesarbeitsgericht im Wiederaufnahmeverfahren feststellte.
In Anbetracht der unterschiedlichen Urteile und Einschätzungen damals kann heute niemand einzelne Urteile herausgreifen und für alleine maßgeblich erklären. Es geht nicht mehr um die Frage, ob der Kreis Segeberg Frau Dr. Herbst kündigen durfte. Es geht heute um die Frage, ob es richtig war, dass der Kreis von seinem (umstrittenen) Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hat. Das ist keine juristische, sondern eine politische Frage.
Eine Neubeurteilung schulden wir nicht nur Frau Dr. Herbst für ihre Zivilcourage. Sie ist auch als Signal an Hinweisgeber von heute nötig: Erst eine Rehabilitierung von Frau Dr. Herbst macht klar, dass Hinweisgeber nicht länger wie “Verräter” behandelt werden sollen, sondern dass ihre Hinweise erwünscht sind und im Interesse des Landes liegen. Wir Piraten fordern endlich einen wirksamen Schutz für Hinweisgeber und eine anonyme Anzeigemöglichkeit für Missstände. Bis heute hat sich nichts daran geändert, dass es an diesen elementaren Vorkehrungen fehlt. Ein Fall Herbst kann sich jederzeit wieder ereignen – das Interesse der Allgemeinheit ist nach wie vor in Gefahr!
Im Einverständnis mit Frau Prof. Dr. Colneric habe ich ihr oben zitiertes Schreiben im Herbst-Dokumentenarchiv veröffentlicht. In diesem Archiv sind auch die damaligen Gerichtsurteile nachzulesen.

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