Europäische Verfassungsbeschwerde einführen: Die Verfassungsbeschwerde des Grundgesetzes ist Vorbild für Europa
Zum 65. Jahrestag des Grundgesetzes fordert Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei und Landtagsabgeordneter in Schleswig-Holstein, die Einführung einer Europäischen Verfassungsbeschwerde:
»Unser Grundgesetz ist eine Erfolgsgeschichte, weil es unverletzliche Grundrechte jedes Menschen über die Staatsräson und den Mehrheitswillen der Zeit stellt. Mit der wegweisenden Absage an die EU-Richtlinie zur verdachtslosen Vorratsspeicherung aller unserer Verbindungsdaten übernehmen die Grundrechtecharta der EU und der Europäische Gerichtshof die Fackel der Freiheit auf europäischer Ebene. Dieser Fackel fehlt aber noch das Feuer der Verfassungsbeschwerde.
Erst nach acht Jahren europaweiter Klagen, Proteste und Gerichtsverfahren hat der EU-Gerichtshof die Pflicht zur Totalregistrierung unserer Telekommunikation an unseren Grundrechten gemessen und die Grundrechtsverletzung aufgehoben – für viele Länder zu spät. Dank der im Grundgesetz verankerten Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht schon nach zwei Monaten eine erste einstweilige Anordnung gegen das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erlassen.
Das im Grundgesetz verankerte Verfassungsbeschwerderecht jedes Menschen muss deshalb auch in Europa Wirklichkeit werden! Wenn die Menschen uns Piraten am Sonntag ihr Vertrauen schenken, werden wir im Europaparlament konsequent für die Grund- und Freiheitsrechte kämpfen. Denn für uns Piraten sind Freiheit und Selbstbestimmung Kernziel und nicht verhandelbar.«
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