Enteignung für Ölbohrungen der Dea? Landesregierung zu Fracking und Ölförderung III
Wie die Landesregierung auf meine Anfrage mitteilt, ist das Land unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Bohrungen auf öffentlichen Grundstücken zu dulden. Wenn es für eine genehmigte Erdölgewinnung erforderlich ist, kann sogar eine Grundabtretung verlangt werden.
Die Landesregierung äußert sich außerdem zum geplanten Entzug der Zuständigkeit des Bergamts für die Entgegennahme von Anträgen und auch zu der Frage, warum die Entscheidung über Anträge der Central Anglia so lange hinausgezögert wurde.
Drucksache 18/4866
2016-11-24
Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Fracking und Ölförderung III
1. Welche Gerichte haben unter welchem Aktenzeichen Urteile über Klagen gefällt , die seit 2012 gegen Aufsuchungserlaubnisse, Bewilligungen oder Betriebsplangenehmigungen eingereicht worden sind?
Seit 2012 sind unter den Aktenzeichen
6 A 22/15
6 A 45/15
6 A 94/15
6 B 41/15
6 A 134/15
6 A 164/15
Urteile oder Beschlüsse zu Aufsuchungserlaubnissen und Bewilligungen aufgrund anhängiger Klagen durch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht ergangen.
2. Wie ist der Wortlaut des Erlasses zur Übertragung der Zuständigkeit zur Entgegennahme bergrechtlicher Anträge auf das MELUR?
Ein Zusammenarbeitserlass mit dem LBEG befindet sich in der Endabstimmung ; eine Änderung der Zuständigkeitsverordnung ist nicht beabsichtigt.
3. a) Warum sind wegen mangelnder Finanzmittel der Firma Central Anglia nur die Erlaubnis für das Feld Sterup widerrufen und nicht auch die noch beantragten Erlaubnisse und Bewilligungen abgelehnt worden?
Die Central Anglia AS hat mit Schreiben vom 17.11.2016 die Anträge für die Felder Waabs, Eckernförde und Leezen zurückgenommen.
b) Auf welcher Rechtsgrundlage sind die Verfahren ruhend gestellt worden?
§ 73 LVwG.
c) Wegen mangelnder Finanzmittel soll angeordnet worden sein, dass das Ruhen der Anträge bezüglich der anderen Felder “bestehen bleibt”. Waren die Anträge der Central Anglia auf weitere Erlaubnisse und Bewilligungen schon vor dem Bekanntwerden mangelnder Finanzmittel ruhend gestellt worden und warum?
Hinsichtlich der Felder Waabs und Eckernförde nein. Hinsichtlich des Feldes Leezen ja. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3. a) verwiesen.
4. Ist das Land verpflichtet, sein Grundeigentum für seismische Untersuchungen oder sonstige Aufsuchungs- oder Fördertätigkeiten zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Wie verhält es sich mit dem Grundeigentum von Landesgesellschaften, landeseigenen Unternehmen und Stiftungen?
Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 39 f. BBergG bzw. der §§ 77 ff. BBergG ist das Land Schleswig-Holstein verpflichtet, sein Grundeigentum für seismische Untersuchungen oder sonstige Aufsuchungs- oder Fördertätigkeiten zur Verfügung zu stellen. Dies gilt ebenfalls für Grundeigentum von Landesgesellschaften , landeseigenen Unternehmen und Stiftungen.
Weitere Antworten zum Thema Ölförderung in der Liste “Fracking-Materialien”
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