Der journalistisch-transatlantische Komplex: Was “Die Anstalt” nicht mehr verbreiten darf
Nach Erhalt gerichtlicher Verfügungen hat das ZDF die Gesamtfassung der Aprilsendung von “Der Anstalt” aus dem Netz genommen. Die Sendung behandelte brisante Verflechtungen führender Journalisten mit US- und Nato-affinen Organisationen. Ich veröffentliche hier die gerichtlichen Verfügungen im Volltext, nachdem das ZDF eine Offenlegung ablehnt.
Dr. Joffe ./. ZDF
LG Hamburg
AZ 324 O 315/14
Beschluss vom 03.06.2014: Untersagung der Behauptung, “Dr. Joffe sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von acht Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die Anstalt’ vom 2014 im ZDF genannt wurden”
Zur Kritik an dieser Untersagung siehe Telepolis und Internet Law.
Dr. Bittner ./. ZDF
LG Hamburg
AZ 324 O 316/14
Beschluss vom 11.06.2014: Untersagung der Behauptung, “Dr. J. Bittner sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von drei Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die Anstalt’ vom 29.04.2014 im ZDF genannt wurden.”
LG Hamburg
AZ 324 O 316/14
Beschluss vom 18.06.2014: Nichtabhilfe
OLG Hamburg
AZ 7 W 78/14
Beschluss vom 26.06.2014: Untersagung auch der Behauptung, Dr. Bittner “habe im Zusammenhang mit der Rede des Bundespräsidenten Gauck vor der Münchener Sicherheitskonferenz für den Bundespräsidenten geschrieben.”
Das ZDF will im Hauptverfahren gegen die einstweiligen Verfügungen vorgehen.
Wie der Rechtsstreit auch ausgeht: Ich kritisiere den Umgang des ZDF mit den Verfügungen, nämlich die kommentarlose Löschung des gesamten Beitrags aus der Mediathek. Ich finde, die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, von Löschungen und den Gründen dafür zu erfahren. Außerdem finde ich, dass sich das ZDF bei einem so wichtigen Thema wie Verbindungen zwischen leitenden Journalisten mit US- und Nato-affinen Organisationen die Mühe einer Nachbearbeitung machen sollte, statt den wichtigen Beitrag vollständig aus dem Netz zu nehmen. Der gerichtlichen Anordnung könnte transparenter und weniger eingreifend durch Überblendung, Kommentierung o.ä. nur der betroffenen Aussagen nachgekommen werden.
Siehe auch:
Kommentare
Bei den OLG Sachen sind die LG Sachen verlinkt, bitte korrigieren.
Danke für den Hinweis, jetzt müsste es gehen.
Bei
OLG Hamburg
AZ 7 W 78/14
324 O 316/14
Beschluss vom 26.06.2014:
dürfte das AZ 316/14 für das Verbot “Dr. Bittner “habe im Zusammenhang mit der Rede des Bundespräsidenten Gauck vor der Münchener Sicherheitskonferenz für den Bundespräsidenten geschrieben.”” nicht stimmen.
Verlinkt ist auf den Beschluss vom 11.06.2014.
r.schaelike@schaelike.de
“Ich kritisiere den Umgang des ZDF mit den Verfügungen”
Eine typisch naive Piratenforderung!
Seit wann achtet der ÖRR den Beitragszahler, wenn es gilt dem Beitragsvermittler zu Willen zu sein?! Letzterer vermag sich zu wehren/rächen.
ha und die Medien erzählen uns was von der Medienmanipulation in Putins Russland, dabei wird hierzulande wohl genau das gleiche Spiel gespielt !
Danke fürs korrigieren. Die Sache wird wohl im Hauptsacheverfahren bis zum BGH gehen, da die Hamburger Gerichte Tendenz haben, die Meinungsfreiheit wenig zu würdigen. Zu dem Zeitpunkt ist Jochen Bittner vermutlich schon Aussenminister oder Bundespräsident, und Josef Joffe Verteidigungsminister.
LG Hamburg
AZ 324 O 316/14
Beschluss vom 18.06.2014: Nichtabhilfe
Verlinkt ist aber der Beschluss vom 11.06.2014.
Weiß jemand (Patrick? ) wann die mündliche Verhandlung sein soll? Ursprünglich war die ja für letzten Freitag angesetzt, fand dann aber, warum auch immer, nicht statt.
Diese ” Verknüpfungen” zu transatlantischen US Lobbys und auch zur NATO können auch in einem neuen Buch – von den Zeitungen totgeschwiegenen Bestseller – Gekaufte Journalisten nachgelesen werden.
Ist die Sache nun weitergegangen oder juristisch am Ende?
BGH-Urteil habe ich nicht gefunden…
jetzt isses weiter gegangen 🙂