Auslandseinsätze der Polizei und polizeiliche Unterstützung ausländischer Staaten: Parlamentarische Anfrage geplant
Auslandseinsätze der Polizei, “Ausrüstungshilfe” für das Ausland und die Ausbildung ausländischer Sicherheitskräfte sind in mehrfacher Hinsicht problematisch: Erstens gibt es dafür keine rechtliche Grundlage. Einsätze im Ausland gehören an sich nicht zur Aufgabe der Polizei. Zweitens ist es in der Vergangenheit vorgekommen, dass autoritäre Regimes auf diese Weise unterstützt worden sind oder dass Polizei in Staaten im (Bürger-)Kriegszustand geschickt wurde, so dass es zu einer Vermischung von Polizei und Militär kommt. Ich will einmal kritisch nachfragen und habe eine Anfrage entworfen. Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge am Text sind willkommen.
Polizeiliche Unterstützung ausländischer Staaten
Auslandsverwendung von Polizeibeamt/innen
1. In welchen ausländischen Staaten waren Polizeibeamte aus Schleswig-Holstein in den letzten 10 Jahren eingesetzt, etwa im Rahmen “internationaler Polizeimissionen“, im Rahmen “internationaler Aufbauhilfe” oder bei ausländischen Großveranstaltungen (bitte aufgliedern nach Jahr, Anzahl der Beamte, Staat des Einsatzes, Funktion der Beamte, Einsatzzweck)? Die Tätigkeit im Rahmen einzelner Ermittlungsverfahren oder zum Besuch von Veranstaltungen ist nicht Gegenstand der Frage.
2. Welche Informationen liegen der Landesregierung bezüglich sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die Polizistinnen und Polizisten des Landes in den letzten 10 Jahren involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren?
3. Sind Disziplinar- oder Strafverfahren wegen Handlungen von Polizeibeamten im Ausland eingeleitet worden und, wenn ja, wegen welcher Vorwürfe und mit welchem Ergebnis?
4. Welche finanziellen Mittel wendet das Land für im Ausland eingesetzte Polizeibeamte insgesamt pro Jahr auf (schätzungsweise)? Es wird um eine Bezifferung auch der Personalkosten gebeten.
5. Wie lauten die einschlägigen Verwaltungsvorschriften (z.B. „Leitlinien für den Einsatz deutscher Polizeibeamtinnen und -beamter im Rahmen internationaler Friedensmissionen“) im Wortlaut? (bitte beifügen)
6. Welche polizeilichen Auslandsverwendungen sind in Zukunft geplant oder werden erwogen?
Ausbildung ausländischer Sicherheitskräfte
7. Wurden in den letzten 10 Jahren Angehörige ausländischer Sicherheitsbehörden mit Unterstützung von Einrichtungen oder Beamten des Landes Schleswig-Holstein aus- oder fortgebildet (bitte aufgliedern nach Jahr, Anzahl, Staat und Zweck)?
8. Welche solcher Aus- oder Fortbildungen sind noch geplant oder werden erwogen?
Ausrüstung ausländischer Sicherheitskräfte
9. An Sicherheitskräfte welcher ausländischer Staaten ist in den letzten 10 Jahren von Seiten des Landes Ausstattungshilfe geleistet oder sonst Ausstattung übergeben, überlassen, finanziert oder subventioniert worden? Um welche Ausstattung handelte es sich genau?
10. Welche Ausstattungshilfe ist noch geplant oder wird erwogen?
Grenzen polizeilicher Unterstützung ausländischer Staaten
11. Bei welchen ausländischen Staaten samt ihrer Sicherheitskräfte verbietet sich nach Auffassung der Landesregierung eine Unterstützung oder Zusammenarbeit generell?
a) Schließt die Landesregierung eine Unterstützung von oder Zusammenarbeit mit Diktaturen und autoritären Regimes aus?
b) Schließt die Landesregierung eine Unterstützung von oder Zusammenarbeit mit Staaten aus, in denen systematisch Menschenrechte verletzt werden?
c) Schließt die Landesregierung eine Unterstützung von oder Zusammenarbeit mit Staaten aus, in denen eine politische Verfolgung Oppositioneller stattfindet?
d) Schließt die Landesregierung eine Unterstützung von oder Zusammenarbeit mit Staaten aus, in denen systematisch gefoltert wird?
e) Mit welchen Staaten konkret schließt die Landesregierung eine Zusammenarbeit aus? Wie verhält es sich beispielsweise mit Weißrussland, Usbekistan, Saudi Arabien, China?
12. Schließt die Landesregierung die Entsendung von Polizeiangehörigen in Staaten aus, in denen bewaffnete Auseinandersetzungen stattfinden oder drohen (internationale Krisen- und Konfliktsituationen wie Krieg oder Bürgerkrieg)?
13. Wie steht die Landesregierung zu einer Beteiligung an internationalen Polizeieinsätzen unter Verwendung militärischer Mittel (paramilitärische Einheiten, “robustes Mandat”)?
14. Wie steht die Landesregierung zu Forderungen einer verstärkten parlamentarischen Kontrolle polizeilicher Auslandseinsätze, beispielsweise
a) durch Einführung einer gesetzlichen Regelung internationaler Polizeitätigkeit (“Entsendegesetz”)
b) durch Einführung eines Parlamentsvorbehalts und/oder eines parlamentarischen Rückholrechts
c) durch Sicherstellung einer vorherigen und einer einsatzbegleitenden unaufgeforderten Unterrichtung des Parlaments über den Zweck des Einsatzes, seine rechtlichen und völkerrechtlichen Grundlagen, die vorgesehene Dauer, die Kosten, die Zahl der eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, deren Tätigkeiten und Befugnisse, die Kooperationspartner im Einsatzgebiet und die konkreten Einsatzorte,
d) durch systematische Erfahrungsauswertung oder Missionsevaluierung gegenüber dem Parlament,
e) durch Veröffentlichung der Dokumente der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft “Internationale Polizeimissionen”?
15. Im Zusammenhang mit der angespannten Personalsituation wird verbreitet gefordert, die Polizei von Aufgaben zu entlasten. Handelt es sich bei Auslandsverwendungen nach Auffassung der Landesregierung um eine Kernaufgabe der Landespolizei, die auch in Zukunft aus Landesmitteln erfüllt werden kann und sollte?
Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge bitte direkt im Pad eintragen. Die Einreichung und auch die Antwort der Landesregierung werden in einigen Wochen im Informationssystem sichtbar sein.
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