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Big Brother im Tunnel: Autofahrer nach Dänemark sollen anlasslos überwacht und gescannt werden [ergänzt am 11.07.2015]

Wirtschaft und Verkehr

Foto Wiesbaden112.de Lizenz CC BY-NC-ND 2.0Der Betreiber des geplanten deutsch-dänischen Fehmarnbelt-Tunnels soll alle Autofahrer anlasslos per Video überwachen, ihre Kfz-Kennzeichen einscannen und Halterdaten abrufen dürfen. Auch die deutsche Polizei soll die Überwachungsaufnahmen einsehen dürfen. Dies ergibt sich aus dem kürzlich in deutscher Sprache veröffentlichten dänischen Tunnelgesetz. Das Gesetz macht keine Vorgaben zu der Frage, wie lange die Daten aufbewahrt werden dürfen und was damit gemacht werden darf.
Die Piratenpartei fordert das „Recht auf datenfreie Fahrt“ ein und hat die Datenschutzbehörden eingeschaltet. „Die abgeschafften Grenzkontrollen in der EU dürfen nicht durch eine Totalregistrierung und -überwachung jedes Autofahrers ersetzt werden, das ist unnötig und unverhältnismäßig“, erklärt der schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei. „Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer, die nach Dänemark reisen, inakzeptabel. Unbescholtene Autofahrer haben ein Recht auf überwachungsfreie Fahrt. Viele Tunnel zeigen, dass das geht. Es geht niemanden etwas an, wann und mit wem wir wo unterwegs sind.
Ich habe deshalb das unabhängige Landesdatenschutzzentrum und die dänische Datenschutzbehörde gebeten, eine anlasslose Videoüberwachung und Kfz-Kennzeichensammlung zu verhindern. Das Bundesverfassungsgericht hat schon eindeutig geurteilt, dass es ein anlassloses Kfz-Kennzeichenscanning nicht geben darf. Daneben prüfe ich rechtliche Schritte gegen die dänische Blanko-Überwachungsermächtigung, die gegen Grundprinzipien des Datenschutzes wie Datensparsamkeit und Erforderlichkeit verstößt. Dänemark und Deutschland müssen sich auf eine überwachungsfreie Tunnelbenutzung einigen.“
Foto: Wiesbaden112.de Lizenz CC BY-NC-ND 2.0
Ergänzung vom 11.07.2015: Das ULD hat sich der Angelegenheit angenommen und mit der Bundesdatenschutzbeauftragten Kontakt aufgenommen, die für Fernstraßen zuständig ist.

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