Big-Brother-Elbtunnel und Beltquerung geplant
Aus einer Antwort der Landesregierung (Teil 1, 2) ergeben sich erschreckende Details einer geplanten Totalüberwachung des A20-Elbtunnels bei Glückstadt mit über 100 Kameras, teils schwenk- und zoombar, mit anlassloser Aufzeichnung, für über 1 Mio. Euro. Das Datenschutzzentrum wurde nicht eingebunden. Auch die Fehmarnbeltquerung soll anlasslos bis zu 180 Tage lang überwacht und Kennzeichen gescannt werden.
In der Sache ist die anlasslose Überwachung unschuldiger Autofahrer – also ohne dass ein Sicherheitvorfall vorliegt – aus meiner Sicht abzulehnen. Für irgend einen Sicherheitsnutzen einer Videoüberwachung gibt es keinen Beleg, die Zuverlässigkeit ist auch nicht bekannt.
Das vom Ministerium erwähnte Regelwerk “RABT” besagt auch: “Die Videoüberwachung soll ereignisorientiert und programmgesteuert erfolgen” – also gerade nicht ereignisunabhängig und ständig. Weiter heißt es: “Bei Alarmauslösung auf Grund eines Störfalles oder Unfalles müssen die Videobilder der betreffenden Zone automatisch aufgezeichnet werden” – also gerade nicht ständig und ohne Anlass.
Unsere Position: Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel. Fahrzeuge rechtstreuer Verkehrsteilnehmer sind nicht zu fotografieren. Kfz-Scanning wie auch eine automatische Verhaltensdetektion sind teuer, fehleranfällig und leisten einer Zweckentfremdung der Daten bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen Vorschub.
Zum Rendsburger Kanaltunnel teilt mir die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung mit, seit 30 Jahren seien 10 Überwachungskameras pro Tunnelröhre installiert, jedoch ohne Aufzeichnungsfunktion. Die Bilder würden an den “Überwachungsleitstand Straßentunnel” übertragen. Ich fordere nun zumindest eine Beschilderung der Überwachungskameras.
Ergänzung vom 20.10.2016: Beschwerde gegen geheime Videoüberwachung des Rendsburger Kanaltunnels eingereicht
Sehr geehrte Damen und Herren, am heutigen Tag habe ich bei der Bundesdatenschutzbeauftragten Beschwerde gegen die Videoüberwachung des Rendsburger Kanaltunnels eingereicht. Begründung: Die Autofahrer werden nicht, wie es § 6b Bundesdatenschutzgesetz vorschreibt, auf die Überwachung und die dafür verantwortliche Stelle hingewiesen. Nach Auskunft der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung wird die Passage durch den Tunnel seit 30 Jahren mit 10 Kameras pro Röhre videoüberwacht und in den “Überwachungsleitstand Straßentunnel” übertragen. Eine Aufzeichnung finde nicht statt. Dennoch: Die anlasslose Überwachung unschuldiger Autofahrer – also ohne dass ein Sicherheitvorfall vorliegt – ist nicht nötig. Für irgend einen Sicherheitsnutzen einer Videoüberwachung gibt es keinen Beleg, die Zuverlässigkeit ist auch nicht bekannt. Offensichtlich dienen die Kameras nur der Einsparung von Personal vor Ort. Das von der WSV erwähnte Regelwerk “RABT” besagt: “Die Videoüberwachung soll ereignisorientiert und programmgesteuert erfolgen” – also gerade nicht ereignisunabhängig und ständig. Unsere Position: Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel. Fahrzeuge rechtstreuer Verkehrsteilnehmer sind nicht zu fotografieren oder zu filmen. Aus einer Antwort der Landesregierung hatten sich zuvor erschreckende Details einer geplanten Totalüberwachung des A20-Elbtunnels bei Glückstadt mit über 100 Kameras ergeben, teils schwenk- und zoombar, mit anlassloser Aufzeichnung, für über 1 Mio. Euro. Das Datenschutzzentrum wurde nicht eingebunden. Auch die Fehmarnbeltquerung soll anlasslos bis zu 180 Tage lang überwacht und Kennzeichen gescannt werden. Mit freundlichem Gruß, Patrick Breyer
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