Betreutes Betrinken in der Polizeischule?
Nach Informationen der PIRATEN soll die Leitung der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung (PD AFB) in Eutin der Polizeigewerkschaft GdP auch 2018 wieder erlaubt haben, in den Liegenschaften der „Polizeischule“ ein Begrüßungsfest für neue Polizeianwärter zu veranstalten. Bis in die Nacht wird auf solchen Begrüßungsfesten traditionell Alkohol ausgeschenkt. Für die GdP-Veranstaltung am 28. Februar 2018 soll wegen des „absehbar höheren Betreuungsaufwands“ eigens ein zweiter Betreuungsbeamter der Polizei zum Aufpassen auf die jungen Polizeianwärter abgestellt werden, der in dieser Zeit natürlich nicht seinem eigentlichen Auftrag nachkommen kann.
„Es stellt sich die Frage, ob es eine polizeiliche Aufgabe ist den Alkoholkonsum auf einer Party der Polizeigewerkschaft zu beaufsichtigen“, kommentiert der Innenexperte der Piratenpartei Schleswig-Holstein Patrick Breyer.
„An den GdP-Begrüßungsfesten zeigt sich die ungute Nähe zwischen Gewerkschaft und Polizeiführung, die ihre Aufgaben eigentlich unabhängig voneinander wahrnehmen sollten. Gewerkschaftsfeste sind außerhalb der Diensträume besser aufgehoben“, so Breyer.
Auf Anfrage der PIRATEN räumte das Innenministerium vor einem Jahr ein, dass in den letzten Jahren sieben Polizeianwärtern die „Dienstverrichtung unter dem Einfluss von Restalkohol“ vorgeworfen wurde. Anfang 2015 soll ein Ausbilder auf einer Feier gegenüber einer minderjährigen Polizeianwärterin sexuell übergriffig geworden sein. Zuletzt geriet die Eutiner Einrichtung in die Schlagzeilen, weil stark angetrunkene Polizeibeamte nach einer Feier nachts die Stuben der Polizeischüler aufgesucht und sie bedrängt und belästigt hatten.
Siehe auch: Kleine Anfrage und Antwort Drs 18/5341: Begrüßungsfest der Gewerkschaft
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