Change language: Deutsch
Teilen:

Auch die Kirchen müssen einen Konsolidierungsbeitrag leisten!

Allgemein

Schon bei der Entscheidung über die Höhe der Fraktionsmittel haben wir PIRATEN uns (als einzige) dafür eingesetzt, dass die Politik nicht von den wegen der Schuldenbremse notwendigen Ausgabenkürzungen ausgenommen wird. Ein weiterer Bereich, der bislang von allen Sparmaßnahmen ausgenommen ist, sind die Staatsleistungen an Kirchen.
Durch unkündbare Staatskirchenverträge werden der evangelischen Nordkirche und der katholischen Kirche jährliche Zahlungen in Millionenhöhe garantiert. Die Nordkirche hat seit Abschluss des Staatskirchenvertrags 1957 in erheblichem Maß Mitglieder verloren und Personal abgebaut. Die staatlichen Zuschüsse werden aber Jahr für Jahr entsprechend der Entwicklung der Besoldung der Landesbeamten erhöht, obwohl sie nicht speziell der Deckung von Personalkosten dienen und die Erhöhungen auch nicht an die Bediensteten der Kirchen weiter gegeben werden.
Aus Sicht der letzten Landesregierung und auch des Landesrechnungshofs stellte sich die Frage, ob dem Land ein Festhalten an den stetig steigenden Kirchenleistungen in Zeiten der Schuldenkrise überhaupt noch zumutbar ist. Die letzte Landesregierung nahm Verhandlungen mit der Nordelbischen Kirche mit dem Ziel einer Absenkung der Leistungen auf.
Auf meine Anfrage hat die Landesregierung nun mitgeteilt, dass sie die Verhandlungen einstweilen nicht fortsetzt und auch noch nicht entschieden hat, ob sie sie fortsetzen will. Außerdem hat sich herausgestellt, dass bei der Anpassung der Zuschüsse an die Entwicklung der Besoldung der Landesbeamten nicht berücksichtigt worden ist, dass die Arbeitszeit von Landesbeamten in der Vergangenheit ohne vollen Lohnausgleich erhöht worden ist.
Ich fordere, dass die Kirchen ebenso einen Konsolidierungsbeitrag leisten müssen wie alle anderen Schleswig-Holsteiner. Die Kirchen müssen verhältnismäßig wenigstens denselben Einsparbeitrag leisten wie es das Land zur Einhaltung der Schuldenbremse tun muss. Außerdem muss die Landesregierung bei der Berechnung der Veränderung der Besoldung der Landesbeamten berücksichtigen, wenn deren Stundensold durch Arbeitszeitverlängerung gesunken ist.
Allgemeine Zuschüsse an Religionsgemeinschaften ohne Rechtspflicht und Zweckbindung sollten aus meiner Sicht insgesamt eingestellt werden, denn das Grundgesetz bestimmt: “Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst.”
Die Verfassung will die Staatsfinanzierung religiöser Gemeinschaften beenden, weil sie mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates nicht vereinbar ist. Für eine “Gleichbehandlung” anderer Religionsgemeinschaften mit den problematischen Staatskirchenverträgen ist kein Raum. Im Gegenteil fragt sich, ob die nach 1919 geschlossenen Staatskirchenverträge überhaupt verfassungskonform sind, weil sie der gewollten Ablösung zuwider laufen.

Kommentare

1 Kommentar

Kommentar schreiben:

Alle Angaben sind freiwillig. Die Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.