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Antrag “Aufrüstung der Geheimdienste stoppen” geplant

Anträge Freiheit, Demokratie und Transparenz Juristisches Landtag

Netzpolitik.org hat enthüllt, dass der Bundesnachrichtendienst nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes die verdachtslose Fernmeldeüberwachung künftig auch zur Abwehr von IT-Angriffen einsetzen soll. Zeit Online schreibt über denselben Gesetzentwurf, die Regierung wolle “Rechtsbrüche der Geheimdienste legalisieren”. Und die Süddeutsche beklagt, die Neuregelung des Einsatzes von V-Leuten durch den Verfassungsschutz sei zu allgemein gehalten und lasse den beteiligten Behörden zu viel Ermessensspielraum.
Da der Gesetzentwurf in der Länderabstimmung ist, arbeiten wir an einem Antrag an den Schleswig-Holsteinischen Landtag dazu. Unten findet sich der Entwurf. Kurzfristige Anmerkungen dazu sind willkommen.

Antragsentwurf
der Piratenfraktion
Aufrüstung der Geheimdienste stoppen
Soweit das vom Bund geplante “Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes” über den Informationsfluss zwischen den Verfassungsschutzbehörden hinaus geht, wird die Landesregierung aufgefordert,
1. sich gegen weitere Grundrechtsbeschränkungen zugunsten der Geheimdienste oder anderer Behörden einzusetzen, insbesondere gegen

  • eine Erweiterung und Vorverlagerung des gesetzlichen Auftrags der Geheimdienste,
  • einen Einsatz der Geheimdienste gegen IT-Sicherheitsgefahren und eine geheimdienstliche Telekommunikations- und Internetüberwachung mit diesem Ziel (“Früherkennung von Cyber-Gefahren”),
  • die Einrichtung neuer geheimdienstlicher Datenbanken ohne Prüfung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten,
    eine Erhöhung der zehnjährigen Höchstspeicherungsfrist,
  • eine Aufweichung des Trennungsgebots durch Ausweitung der Weitergabe geheimdienstlich gewonnener Erkenntnisse an andere Behörden sowie umgekehrt durch Ausweitung der Weitergabe zu anderen Zwecken gewonnener Erkenntnisse an Geheimdienste,
  • die Zulassung automatisierter Datenabfragen durch andere Behörden als Geheimdienste,
  • eine erleichterte Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische Geheimdienste, besonders gegen eine Weitergabe vertraulicher Telekommunikationsdaten,
  • eine erweiterte Weitergabe vertraulicher Telekommunikationsdaten durch Geheimdienste an andere inländische Stellen,
  • eine Aufweichung der parlamentarischen Kontrolle der verdachtslosen Telekommunikationsüberwachung in “Eilfällen”,

2. sich dagegen einzusetzen, dass Geheimdienste im Regelfall oder in “Ausnahmefällen” zur finanziellen Unterstützung von Personen ermächtigt werden, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung kämpfen oder Straftaten begehen oder begangen haben; stattdessen dafür einzutreten, dass Geheimdienste unter Beachtung des Trennungsgebots zur Anzeige von Straftaten verpflichtet werden,
3. sich dafür einzusetzen, dass

  • der Bundesnachrichtendienst nicht länger ohne normenklare und verhältnismäßige gesetzliche Ermächtigung und alleine aufgrund einer Aufgabenzuweisung Überwachungsmaßnahmen im Ausland durchführt,
  • außer im Fall eines Notstands die Annahme personenbezogener Daten von ausländischen Geheimdiensten verboten wird, wenn die Daten auf eine Art erhoben wurden, die nach deutschem Recht unzulässig wäre (z.B. mithilfe von Massenüberwachungsprogrammen),
  • falsche Rechtsauffassungen des Bundesnachrichtendienstes gesetzlich korrigiert werden (z.B. “Funktionsträger” seien keine Grundrechtsträger, Telekommunikationsdaten seien nicht personenbeziehbar).

Die Landesregierung wird aufgefordert, einen diesen Anforderungen nicht entsprechenden Gesetzentwurf im Bundesrat abzulehnen.

Weiterlesen: Brauchen wir Geheimdienste, die bei Straftaten bloß zusehen?

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