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Anfrage geplant: Leisten deutsche Sicherheitsbehörden Beihilfe zu Menschenrechtsverletzungen im Ausland?

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Der folgende Entwurf einer parlamentarischen Anfrage kann im Pad bearbeitet und kommentiert werden:

Vorsorge gegen Beihilfe zu ausländischen Menschenrechts- und Datenschutzverletzungen
1. Frank Motos, ein in Schleswig-Holstein wohnhafter deutscher Staatsbürger, ist wegen des Vorwurfs von Al Qaeda-Kontakten monatelang in einem Foltergefängnis im Yemen inhaftiert gewesen und auch von FBI-Beamten verhört worden.
Haben nach Kenntnis der Landesregierung deutsche Stellen Informationen über Herrn Motos oder dessen Familie an ausländische Stellen weitergegeben? Wenn ja, welche Informationen wurden wann weitergegeben?
2. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Staaten, an welche generell keine personenbezogenen Daten weiter gegeben werden wegen der Gefahr daraus resultierender Menschenrechtsverletzungen? Wenn ja, um welche Staaten handelt es sich? Wenn nein, hält es die Landesregierung nicht für angezeigt, eine entsprechende Richtlinie auszuarbeiten?
3. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Staaten, an welche generell keine personenbezogenen Daten weiter gegeben werden wegen ungenügenden Datenschutzes? Wenn ja, um welche Staaten handelt es sich? Ist das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum an der Entscheidung beteiligt worden? Wenn nein, hält es die Landesregierung nicht für angezeigt, eine entsprechende Richtlinie auszuarbeiten?
4. In wie vielen Fällen im vergangenen Jahr haben Eingriffsbehörden des Landes nach Kenntnis der Landesregierung personenbezogene Daten an welche Nicht-EU-Mitgliedsstaaten übermittelt?
5. Nach den §§ 20, 19 LVerfSchG darf der Verfassungsschutz personenbezogene Daten an ausländische Geheimdienste ausliefern, wenn es “zum Schutz vor Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes unverzichtbar ist”. Es fehlt an der im BVerfSchG vorgesehenen Einschränkung, derzufolge die Übermittlung zu unterbleiben hat, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen. Auch fehlt die etwa im BKAG vorgesehene Präzisierung, wonach zu den schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person auch das Vorhandensein eines angemessenen Datenschutzniveaus im Empfängerstaat zählt.
Unterlässt der Verfassungsschutz die Übermittlung personenbezogener Informationen bei entgegenstehenden überwiegenden Interessen des Betroffenen einschließlich des Fehlens eines angemessenen Datenschutzniveaus im Empfängerstaat?

Die Antwort wird in einigen Wochen im Informationssystem abrufbar sein.
Weitere Informationen zum Fall bietet der NDR.

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