Anfrage geplant: Umsetzung des Nationalen Radwegeverkehrsplans 2020 in Schleswig-Holstein
Der “Nationale Radwegeverkehrsplan 2020” des Bundesverkehrsministeriums spricht eine Reihe von Empfehlungen an die Länder zur Förderung des Radverkehrs aus. Mit einer Anfrage will ich in Erfahrung bringen, welche der Empfehlungen wie umgesetzt werden sollen. Hier der Entwurf:
Der “Nationale Radwegeverkehrsplan 2020” des Bundesverkehrsministeriums spricht eine Reihe von Empfehlungen an die Länder zur Förderung des Radverkehrs aus.
Welche Pläne hat die Landesregierung zur Umsetzung der folgenden Empfehlungen in Schleswig-Holstein und wie begründet sie ihre Position dazu (bitte einzeln beantworten):
1. Die Länder sollten landesweite Netzkonzepte für den Radverkehr erstellen. Eine flächendeckende Radverkehrsnetzplanung mit Problemanalysen und Prioritätensetzung hinsichtlich konkreter Maßnahmen gehöre noch immer nicht zum Standard.
2. Die Länder sollten die Erstellung von Radverkehrskonzepten und qualifizierten Netzplanungen auf kommunaler Ebene durch entsprechende Bedingungen in den Fördermittelbestimmungen unterstützen.
3. Die Länder hätten über die Landesbauordnungen die Möglichkeit, landesweite Vorgaben für
a) die Anzahl und
b) die Qualitätsstandards
von Fahrradabstellanlagen einzuführen. Wo davon nicht Gebrauch gemacht werde, sollten die Länder zumindest den Kommunen die Möglichkeit geben, dies in Ortssatzungen zu regeln.
4. Die Länder seien aufgefordert, über Nachrüstungsprogramme für Abstellanlagen an Bahnstationen und Haltestellen die Diebstahlsicherung von Pedelecs bzw. der Batterien zu verbessern.
5. Die Länder könnten im Rahmen der Förderung des ÖPNV für eine Verbesserung der Abstellsituation besonders an bestehenden Bahnhofsanlagen und wichtigen Bushaltestellen sorgen, indem sie
a) die Finanzierung von Bahnhofsumbauten an die Schaffung von so genannten Bike+Ride-Anlagen koppelten und
b) zusätzliche Bike+Ride-Programme auflegten.
Dabei solle verstärkt die Realisierung von Fahrradstationen in die Maßnahmen einbezogen werden.
6. Bei der Bestellung der ÖPNV-Betriebsleistung und insbesondere der Beschaffung von Fahrzeugen seien die Bedingungen für die Fahrradmitnahme als wichtiger Faktor einzubeziehen.
7. Eine zusätzliche Option sei die Vereinbarung einer kostenlosen bzw. kostengünstigen Fahrradmitnahme im Rahmen der Verkehrsverträge mit den ÖPNV-Anbietern.
8. Für investive Vorhaben in den Kommunen zur Förderung des Radverkehrs seien die Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen von Förderprogrammen bzw. der dazugehörenden Richtlinien zu schaffen bzw. auszuweiten und die entsprechenden Mittel bereitzustellen. Dabei sollten vorhandene Bagatellgrenzen im Sinne einer Förderung kostengünstiger Maßnahmen im Radverkehrsbereich abgeschafft bzw. (deutlich) reduziert werden.
9. Die Fördermittelvergabe sei grundsätzlich mit einer Evaluation zu verbinden.
10. Im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung der Radwegweisung durch Kommunen sollten die Länder Standards definieren.
11. Die Kommunen benötigten zum Teil finanzielle Unterstützung durch die Länder bei der Beschilderung ihrer Radwege.
12. Mit Wettbewerben und PatenModellen, bei denen Kommunen sich gegenseitig beraten und unterstützen, könnten die Länder zusätzliche Anreize für die Kommunen setzen, den Radverkehr zu fördern.
13. Durch die gezielte Bekanntmachung von Fördermöglichkeiten sowie durch Leitfäden und Beratungsangebote könne der Fahrradtourismus in den Ländern weiter vorangebracht werden.
Der Entwurf der Fragen kann gerne hier verändert, ergänzt oder kommentiert werden, bevor die Anfrage in einiger Zeit eingereicht wird. Die Antwort wird in einigen Wochen im Informationssystem abrufbar sein.
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