Änderung der Geschäftsordnung für Piratenfraktion nicht akzeptabel
Dazu erklärt der Vorsitzende der Piratenfraktion, MdL Dr. Patrick Breyer: “Die etablierten Fraktionen sind an dem vor der Sommerpause formulierten Anspruch, eine ‘größtmögliche Transparenz der Arbeit des Parlaments sicherzustellen’, grandios gescheitert. Die Übertragung von Ausschussitzungen über das Internet, die Veröffentlichung aller Landtagsdokumente, ausreichende Zeit für öffentliche Debatten vor Diätenerhöhungen – die etablierten Fraktionen haben sämtliche Transparenzvorschläge der Piratenfraktion einfach vom Tisch gewischt. Der Öffentlichkeit Gesetzesentwürfe erst vorzustellen, wenn man sich im Hinterzimmer schon geeinigt hat, widerspricht unserem Verständnis von Bürgerbeteiligung und Bürgernähe fundamental. Schon die Entscheidungsfindung muss nach unserer Überzeugung offen und demokratisch sein.”
Der Abgeordnete Uli König hält die heutige Entscheidung auch aus technischen Gründen für äußerst fragwürdig: “Unsere Fraktionsnotebooks sind so leise, dass sie in den andauernden Gesprächen, Zwischenrufen und dem Papiergeraschel vollkommen untergehen. Ein Notebookverbot würde die Abgeordneten der Piratenfraktion in ihrer Arbeitsfähigkeit deutlich einschränken. Das werden wir nicht hinnehmen.”
Bereits gestern hatte der Vorsitzende der Piratenfraktion eine einstweilige Verfügung gegen den Landtag vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kiel erwirkt. Dabei ging es um den Inhalt einer Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinischen Landtags, nachdem sich der Ältestenrat auf eine Richtlinie für die Nutzung mobiler Internettechnik während der Plenartagung “verständigt” habe. Tatsächlich hatte Dr. Breyer im Ältestenrat für die Piratenfraktion der Richtlinie ausdrücklich widersprochen. Das Landgericht Kiel hat den Landtag nun zur Veröffentlichung einer entsprechenden Gegendarstellung verurteilt, da eine Verständigung im Vorfeld nicht möglich war und abgeblockt wurde.
Wie Dr. Patrick Breyer in seiner heutigen Rede bereits angekündigt hat, wird die Piratenfraktion wegen rechtlicher Bedenken gegen die Änderung der Geschäftsordnung vor das Landesverfassungsgericht gehen.
Kommentare
Änderung der Geschäftsordnung für Piratenfraktion nicht akzeptabel http://www.patrick-breyer.de/?p=575430