Zahl der Genehmigungen für Drohnenflüge über Schleswig-Holstein verdoppelt sich
Laut Mitteilung der Landesregierung hat sich die Zahl der Genehmigungen von Drohnenflügen über Schleswig-Holstein im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Zu beachten ist, dass die Genehmigungen lange Zeiträume abdecken können, die Zahl der Flüge also viel höher ist als die Zahl der Genehmigungen.
Mein Kommentar: Dass in Schleswig-Holstein von Jahr zu Jahr mehr Drohneneinsätze genehmigt werden, ist eine problematische Entwicklung. Kameradrohnen sind eine eine neue Dimension der Überwachung und hochproblematisch, weil derartige fliegende Kameras unauffällig und überall einsetzbar sind, ohne dass sich die Bürger dessen bewusst sind. Von Überwachungsdrohnen geht ein enormes Einschüchterungs- und Verunsicherungspotenzial aus. Schlimm ist, dass laut Gesetz zwar die Einhaltung des Datenschutzes zwar Genehmigungsvoraussetzung ist, dass aber keinerlei Kriterien zur Prüfung dieser Frage existieren. Den gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder zur Prüfung von Anträgen auf Genehmigung von Drohnen fehlen Datenschutzkriterien. Die Datenschutzbeauftragten sollten jetzt eine restriktive Empfehlung zur Prüfung solcher Anträge ausarbeiten. Bezogen auf Schleswig-Holstein fordere ich von der Landesregierung einstweilen, dem Landesdatenschutzzentrum vorab sämtliche Anträge zur Stellungnahme vorzulegen. Beispielsweise ist ungeklärt, wie die gesetzlich vorgeschriebene Information der Betroffenen über eine Videoüberwachung und die verantwortliche Stelle im Fall von Drohnen überhaupt möglich sein soll.
Aus einer früheren Anfrage ist bekannt, dass u.a. Drohnenflüge in den Regionen Kiel, Aukrug, St. Peter-Ording, Itzehoe, Eggebek und über dem Wattenmeer genehmigt worden sind. Teilweise werden Erlaubnisse sogar für ganz Schleswig-Holstein erteilt.
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