Warum die Gottesfrage in die Kirchen gehört und nicht in die Verfassung
Zu der heutigen Übergabe von rund 42.000 Unterschriften für die Aufnahme eines Gottesbezugs in die schleswig-holsteinische Landesverfassung erklärt der Abgeordnete der Piratenpartei Patrick Breyer:
Auch 42.000 Unterschriften ändern nichts daran, dass die meisten Schleswig-Holsteiner gegen eine Gottesanrufung in der Landesverfassung sind.[1] Eine Zweidrittelmehrheit dafür gäbe es im Fall eines Volksentscheids ebensowenig wie im Landtag. Aus Sicht der Piratenpartei ist das auch gut so:
Für uns PIRATEN ist Religion Privatsache. In einer staatlichen Verfassung hat die Frage, ob es einen Gott gibt, nichts zu suchen. Die Frage der Existenz eines Gottes lässt sich nicht demokratisch durch Mehrheit entscheiden. Schließlich wollen Gläubige auch nicht, dass bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen (z.B. in Ostdeutschland) die Nichtexistenz eines Gottes in die Verfassung geschrieben wird.
Gottesbezug bedeutet, dass unsere Landesverfassung ‘in Verantwortung vor Gott und den Menschen’ gelten soll. Dies setzt aber voraus, dass ein göttliches Wesen existiert, woran viele Menschen in unserem Land nicht glauben. Unsere Verfassung gilt für alle Menschen in diesem Land. Sie soll niemanden von vornherein ausgrenzen. Am Anfang einer Verfassung sollte auf keinen Fall eine Formulierung stehen, die nicht von allen getragen wird.
Zurecht warnt deshalb der ehemalige Landesrabbiner Walter Rothschild vor einer noch stärkeren Vermischung von Kirche und Staat, die die Gesellschaft nicht besser macht, sondern umgekehrt zusätzliches Konfliktpotenzial schaffen würde.[2]
[1] Repräsentative Meinungsumfrage
[2] Meinung des ehemaligen Landesrabbiners
Beschluss der Piratenpartei “Für die Trennung von Kirche und Staat”
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