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Wahlalter, Sperrklausel, Bleistifte: Nordpiraten arbeiten an Wahlrechtsreformen

Freiheit, Demokratie und Transparenz Gesetzentwürfe Juristisches Landtag

Foto CC BY-NC-SA 2.0 Tim ReckmannWir Piraten im Schleswig-Holsteinischen Landtag arbeiten ständig nicht nur an mehr direkter Demokratie und Bürgerbeteiligung, sondern auch an Reformen des Wahlrechts. Hier eine Zusammenstellung (danke an Malte Sommerfeld):

  1. Bereits zu Anfang der Legislaturperiode haben wir zusammen mit der Koalition einen Antrag zur Umsetzung unserer Forderung “Wahlalter 16” eingebracht, der auch beschlossen wurde (Drs. 18/101), und hiermit eine unserer Forderung aus dem Wahlkampf 2012 unmittelbar umgesetzt. Bei der nächsten Landtagswahl dürfen 16- und 17-jährige mitwählen.
  2. Darüber hinaus haben wir Ende 2012 einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung der 5%-Sperrklausel zur Landtagswahl eingebracht (Drs. 18/385), der sich noch immer in Beratungen des Innen- und Rechtsausschusses befindet. Im Rahmen der Beratungen haben wir außerdem die Einführung einer Ersatzsstimme vorgeschlagen.
  3. Darüber hinaus haben wir mit dem Antrag “Entwurf eines Gesetzes zur Gewährleistung des Wahlrechts behinderter Menschen” (Drs. 18/607) den Ausschluss von unter Betreuung stehenden Menschen von Wahlrecht zu streichen beantragt. Auch diese Initiative befindet sich formal noch in den Beratungen des Innen- und Rechtsausschuss. Der Innen- und Rechtsausschuss hatte sich darauf geeinigt, die weitere Behandlung zurückzustellen, bis die Behandlung des Themas auf Bundesebene abgeschlossen ist.
  4. Um immer wieder aufkommende Zweifel an der Manipulierbarkeit von Wahlen durch die Nutzung von Bleistiften zu verhindern, haben wir beantragt, im Landeswahlgesetz und im Gemeinde- und Kreiswahlgesetz die Möglichkeit zu verpflichtenden Auslage dokumentenechter Stifte zu schaffen (Drs. 18/2622). Der Antrag befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren im Innen- und Rechtsausschuss.
  5. Unser Antrag zum Schutz nichtgewählter Kandidaten vor Kündigung wurde durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag angenommen (Drs. 18/1746). Hierdurch erhalten auch nicht gewählte Kandidaten bis sechs Monate nach dem Wahltag einen weitergehenden Kündigungsschutz.

Insgesamt setzen wir Piraten uns wie keine andere Partei immer wieder für eine Stärkung der Wahlrechtsgleichheit sowie eine Absenkung der Hürden für kleinere Parteien ein. Letzteres ist aus unserer Sicht erforderlich, um mehr Pluralismus im Parlament zu gewährleisten. Dieser ist Antrieb und Voraussetzung für eine sich entwickelnde Gesellschaft.
Das Bild “Kreuz zur Wahl” von Tim Reckmann ist lizenziert unter einer Creative Commons CC BY-NC-SA 2.0 Lizenz. Beruht auf dem Werk unter https://www.flickr.com/photos/foto_db/14030349640.

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