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Vorratsdatenspeicherung

Die „Vorratsdatenspeicherung“ macht nachvollziehbar, wer mit wem per Telefon oder Handy in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten. In Verbindung mit anderen Daten wird auch die Internetnutzung nachvollziehbar. Gesammelt werden Informationen über die gesamte Bevölkerung „auf Vorrat“, unabhängig davon, ob der Verdacht auf eine Straftat besteht.

Die allgemeine und anlasslose Datenerfassung stellt einen beispiellosen Angriff auf unser Recht auf Privatsphäre dar und ist die tiefgreifendste Spielart der Massenüberwachung. Sie erfasst hochsensible Informationen über unser tägliches Leben und schließt niemanden aus. Sie kann persönliche Beziehungen, Kommunikation mit Anwälten, Therapeuten, Eheberatern oder medizinischen Fachleuten wie Psychologen oder Ärzten offenlegen und verschafft Regierungen und Strafverfolgungsbehörden einen noch nie dagewesenen Zugang zu unseren Privatleben, der zu Missbrauch geradezu einlädt.

Die Auswirkungen gehen weit über die Verletzung des Rechts auf Privatsphäre des Betroffenen hinaus. Die Vorratsdatenspeicherung hat eine schädliche Wirkung auf die demokratische Gesellschaft insgesamt: Menschen können Angst davor haben, zu einer Demonstration zu gehen, weil die Regierung sie über Ihr Telefon aufspüren könnte. Die Quellen von Journalisten können versiegen und Missstände unentdeckt bleiben. Eine 2022 veröffentlichte Meinungsumfrage (Zusammenfassung, Volltext) in neun EU-Staaten hat ergeben, dass Vorratsdatenspeicherung massive gesellschaftliche Probleme verursacht, weil sie von vertraulicher Kommunikation abschreckt. Wenn Menschen in Notsituationen keine anonyme Beratung mehr in Anspruch nehmen, kann das zu Gewalt führen und Menschenleben gefährden.

Wen schützt anonymer Internetzugang?

Die flächendeckende Erfassung aller Metadaten verstößt grundlegend gegen EU-Grundrechte. Sie schafft ein inakzeptables Risiko des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere Kontakte, Bewegungen und Interessen. Aus diesem Grund wurde sie bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für unzulässig erklärt. Dennoch haben die meisten EU-Mitgliedstaaten das EU-Recht ignoriert und nationale Rechtsvorschriften zur Vorratsdatenspeicherung beibehalten oder neu eingeführt.

Wie aus einem öffentlich gewordenen internen Diskussionspapier vom Juni 2021 hervorgeht, arbeitet die Europäische Kommission derzeit an Szenarien zur Wiedereinführung einer anlasslosen und allgemeinen Vorratsspeicherung von Verkehrs-, Standort- und Internetverbindungsdaten in der gesamten EU.

Was ist neu?

Ein neues EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung würde nicht nur die nationalen Parlamente, sondern auch die nationalen Verfassungsgerichte aushebeln. Mit dem Umweg über die EU versuchen Regierungen, sich der Verantwortung auf nationaler Ebene zu entziehen.

Das ist konkret, was die EU-Kommission erwägt:

  • Vorratsdatenspeicherung aus Gründen der “nationalen Sicherheit”: In Ausnahmesituationen, wie z. B. bei einem drohenden Terroranschlag, hat der Europäische Gerichtshof die pauschale Speicherung von Informationen über die Kontakte und Bewegungen aller Personen zum Schutz der “nationalen Sicherheit” akzeptiert. Nach einem französischen Gerichtsurteil will die EU-Kommission diese Ausnahme jedoch zur Regel machen. Da “Sicherheitsrisiken” immer und überall vorhanden sind, könnte die Vorratsdatenspeicherung leicht zur Dauereinrichtung werden. Damit wird die EU-Rechtsprechung, die unsere Grundrechte auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung schützt, pervertiert.
  • Vorratsspeicherung von IP-Adressen: Die derzeit vielleicht größte Gefahr geht von der zuletzt vom Europäischen Gerichtshof akzeptierten wahllosen Vorratsspeicherung von IP-Daten aus, die es den Behörden ermöglichen würde, die private Internetnutzung jeder Bürgerin und jedes Bürgers monatelang zurückzuverfolgen und Pseudonyme gefährdeter Personen zu identifizieren. Dies könnte Whistleblower und politische Aktivisten in Gefahr bringen. Kriminelle können diese Totalüberwachung durch die Nutzung von Anonymisierungsdiensten leicht umgehen, aber normale Nutzer:innen würden von einem Verbot des anonymen Internetzugangs hart getroffen.
  • „Gezielte“ Vorratsdatenspeicherung: Die Zulassung einer “gezielten Vorratsdatenspeicherung” will die EU-Kommission dazu nutzen, Kommunikations- und Standortdaten von Personen zu sammeln, die sich z. B. in Gebieten mit “überdurchschnittlicher Kriminalität” und “wohlhabenden Wohngebieten” aufhalten. Alle “Ziele” zusammengenommen könnte dies Millionen unschuldiger Menschen betreffen, z. B. Touristen, Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel oder sogar Fahrer an Mautstellen. So dürfte es beispielsweise in jeder erdenklichen Stadt eine “überdurchschnittliche Kriminalitätsrate” geben. Wir haben eine Karte der „gezielten Vorratsdatenspeicherung“ erstellt, die zeigt, welche Gebiete in Deutschland betroffen wären. Die EU-Kommission plant, Informationen über Menschen in Kirchen, Schulen, Einkaufszentren und sogar bei Protestmärschen zu sammeln und sie unter Generalverdacht zu stellen. Dies würde die Religionsfreiheit und das Beichtgeheimnis ebenso verletzen wie die Versammlungsfreiheit. In den erfassten Parlamenten würde die Kommunikation der Abgeordneten wahllos aufgezeichnet werden. In Gerichten würde das Anwaltsgeheimnis verletzt werden.
  • Verbot anonymer Kommunikation: Das Papier der Kommission enthält einen Vorschlag für ein Verbot anonymer Prepaid-Karten und damit anonymer Kommunikation. Außerdem wird erwogen, Messaging, E-Mail, Videokonferenzen und andere Internet-Kommunikationsdienste zu verpflichten, die Identität der Nutzer:innen zu speichern. Dies bedroht Whistleblower und Presseinformanten, politische Aktivisten und Ratsuchende, die ohne den Schutz der Anonymität oft verstummen. Nur die Anonymität verhindert die Verfolgung und Diskriminierung mutiger und hilfsbedürftiger Menschen und gewährleistet den freien Austausch von manchmal lebenswichtigen Informationen.
Sharepic: Mythos Vorratsdatenspeicherung
Mythos: Vorratsdatenspeicherung hilft bei der Aufklärung von Missbrauch

Als Bürgerrechtler hat sich Dr. Patrick Breyer in seiner Zeit im EU-Parlament gegen eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung eingesetzt. Der ehemalige Abgeordnete der deutschen Piratenpartei im Europäischen Parlament warnt:

“Studien haben wiederholt [1, 2] keinen signifikanten Effekt der Vorratsdatenspeicherung auf die Kriminalitätsrate oder die Aufklärungsquote festgestellt. Dass die EU-Kommission nun auch Over-the-Top-Content (OTT)-Dienste wie Messenger-Dienste oder Videotelefonie zur Vorratsdatenspeicherung und Identifizierung der Nutzer:innen verpflichten will, geht weit über die wegen Grundrechtsverletzungen für nichtig erklärte EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und auch über bestehende nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung hinaus. Dies birgt die Gefahr, dass jeder vertrauliche Kontakt im privaten, geschäftlichen und staatlichen Bereich erfasst wird.“

“Wenn wir eines aus vergangenen totalitären Regimen in Europa gelernt haben, dann, dass wir nie wieder den Aufbau eines Überwachungsstaates zulassen dürfen. Jetzt müssen sich alle betroffenen Gruppen sehr früh zusammenschließen, um die drohende Totalüberwachung und Identifizierung rechtzeitig zu stoppen.”

– Patrick Breyer
Erklärvideo: Mythen und Fakten über die Vorratsdatenspeicherung
Erklärvideo: Echter Kinderschutz geht ohne Vorratsdatenspeicherung

(Un-)Vereinbarkeit mit den Grundrechten

In einem Rechtsgutachten stellt der ehemalige EU-Richter Prof. Dr. iur. Vilenas Vadapalas fest, dass zwei der am weitesten verbreiteten Methoden der Vorratsdatenspeicherung (nationale Sicherheit, geografische Begrenzung) “nicht mit der Rechtsprechung des EuGH und den Grundrechten vereinbar” sind. Eine Zusammenfassung findet sich hier.

Welche Alternativen gibt es?

Das Papier der Kommission enthält einen Mechanismus zur Vorratsdatenspeicherung, der tatsächlich sinnvoll wäre: ein Quick-Freeze-Verfahren. Die Behörden würden die Metadaten eines Verdächtigen vom Provider im Verdachtsfall aufbewahren lassen und nur mit richterlicher Genehmigung Zugriff darauf erhalten. Der Ansatz, die Daten von Verdächtigen schnell zu sichern, wird seit langem diskutiert. Bislang wurde er jedoch von den Überwachungsfundamentalisten blockiert, die ideologisch auf einer totalen Vorratsdatenspeicherung bestehen.

Was kannst du tun?

Missbrauch verfolgen ohne Vorratsdatenspeicherung
  • Verbreite die Nachricht in den sozialen Medien! Beteilige dich an der Debatte auf Mastodon, Facebook, Twitter, Instagram & Co. Teile diesen Artikel und Memes mit dem Hashtag #Vorratsdatenspeicherung, #VDS oder #StopVDS.
  • Sprich offline darüber! Viele Menschen sind sich nicht bewusst, welche Gefahren die wahllose Vorratsdatenspeicherung birgt und wie nah wir daran sind, unsere digitale Privatsphäre online zu verlieren. Sprich mit Freunden und Familie.
  • Wende dich an Journalisten und Medien! Die flächendeckende Sammlung unserer Metadaten ist nicht nur die unpopulärste Massenüberwachungsmaßnahme von allen, sondern sie beeinträchtigt auch den Quellenschutz. Journalist:innen haben deshalb ein Interesse daran, darüber zu berichten.
  • Sprich die Politik an! Die mögliche Einführung einer Vorratsdatenspeicherung ist seit vielen Jahren eines der umstrittensten Themen im Bereich der digitalen Rechte. Sie wird auf allen politischen Ebenen in der nationalen und europäischen Gesetzgebung diskutiert. Wende dich an deine gewählten Vertreter und fordere sie auf, sich gegen die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

Eine kurze Geschichte der Vorratsdatenspeicherung in der EU

  • 2006: Am 15. März wurde die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Richtlinie 2006/24/EG) als EU-Recht verabschiedet. Die Mitgliedstaaten der EU wurden verpflichtet, Kommunikationsdaten mindestens sechs Monate und höchstens 24 Monate lang zu speichern.
  • 2014Am 8. April erklärte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Richtlinie 2006/24/EG für nichtig. Der Gerichtshof war der Ansicht, dass die Richtlinie “einen weitreichenden und besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten darstellt, ohne dass dieser Eingriff auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt ist”. 
  • 2020: Am 6. Oktober bestätigte der EuGH (C-623/17), dass das EU-Recht nationalen Rechtsvorschriften im Vereinigten Königreich, Frankreich und Belgien entgegensteht, die Anbieter dazu verpflichten, Verkehrs- und Standortdaten generell und wahllos zu speichern.
  • 2021: Am 21. April entschied das französische Gericht “Conseil d’Etat”, die Sammlung von Informationen über die Kontakte und Bewegungen aller Personen für 12 Monate aufrechtzuerhalten, da eine “Bedrohung der nationalen Sicherheit” bestehe. Es erlaubte auch die Verwendung dieser Daten für allgemeine Strafverfolgungszwecke.
  • 2021: Aus einem durchgesickerten Diskussionspapier vom 10. Juni geht hervor, dass die EU-Kommission einen neuen Versuch zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung plant. Die Bundesregierung unterstützt dies.

Die Situation in den EU-Ländern?

Die Situation in den Mitgliedsstaaten ist sehr unterschiedlich. In vielen Ländern sind die Bestimmungen der inzwischen für nichtig erklärten Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung immer noch in Kraft, obwohl diese Richtlinie vom Europäischen Gerichtshof wegen Verletzung der Grundrechte für ungültig erklärt wurde. Eine Karte des Umsetzungsstands findet sich hier (Stand 2019).

Aus einer von Patrick Breyer in Auftrag gegebenen Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments geht hervor, dass es mindestens 28 Verfahren vor nationalen Gerichten gegen die Vorratsdatenspeicherung gegeben hat, von denen 13 erfolgreich waren, 9 gescheitert sind, 4 anhängig sind oder ausgesetzt wurden und mindestens 5 zu einer Anrufung des Europäischen Gerichtshofs geführt haben. Die Ergebnisse der Studie finden Sie hier.

Schutzlücken ohne Vorratsdatenspeicherung?

  • 2011: Das Bundesamt für Justiz beauftragte das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht mit der Erstellung einer Studie über mögliche Schutzlücken aufgrund der Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010. Das Gutachten entkräftet die immer wieder vorgeschobenen Argumente, die vermeintlich für eine eine anlasslose Speicherung sämtlicher Verkehrsdaten sprechen, wie zum Beispiel die Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder oder Terrorismus. Es ist hier einsehbar und hier zusammengefasst.
  • 2020: Gesetze zur flächendeckenden Vorratsspeicherung der Telefon-, Mobiltelefon- und Internetnutzung haben in keinem EU-Land einen messbaren Einfluss auf die Kriminalitätsrate oder die Aufklärungsquote. Dies ist das Ergebnis einer Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2020. Zusammenfassung hier.
  • 2020: Laut einer Studie im Auftrag der EU-Kommission seien Verkehrsdatenabfragen „selten erfolglos“. Auch ohne Vorratsdatenspeicherung, wird aus Deutschland berichtet, habe man Verfahren optimiert und bekomme Datenzugriff regelmäßig innerhalb von sieben Tagen. In Frankreich und Portugal wird häufiger von erfolglosen Abfragen berichtet, obwohl dort Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft sind.
  • 2022: In einer Antwort auf eine schriftliche Frage veröffentlichte die Bundesregierung am 24. Januar 2022 statistische Daten des Bundeskriminalamts nach denen nur 3 % alle Fälle der „Nutzung, des Handels oder der Verbreitung von Kinderpornographie in den Jahren 2017 bis 2021“ aufgrund nicht vorhandener IP-Adressen nicht weiter verfolgt werden konnten.

Karte: Das wäre „gezielte“ Massenüberwachung: 40 Millionen Bürger erfasst

Erklärung: Die EU-Kommission hat „gezielte“ Vorratsdatenspeicherung in Gebieten mit überdurchschnittlicher Kriminalität vorgeschlagen (Details oben). Unsere Karte zeigt, was dies für Deutschland bedeuten würde. In der Praxis dürfte die Überwachung noch massiver sein, weil nach den Plänen auch bundesweit Orte wie Kirchen, Schulen, Einkaufszentren oder Bahnhöfe dazu kommen könnten.
Rote Gebiete: Wer hier wohnt müsste damit leben, dass alle Telefon- und Internet-Daten (Telefonnummer, Ort, Zeit, IP-Adresse) aller Bürger gespeichert werden, weil in diesen Gebieten die Kriminalitätsrate überdurchschnittlich hoch ist. Die Fläche erscheint klein, aber der Anteil der betroffen Menschen ist groß, weil es besonders in Städten und in dicht besiedelten Gegenden höhere Kriminalität gibt. Bundesweit wären Kommunikationsdaten von mehr als 40 Millionen Menschen erfasst. Das sind etwa 48% der gesamten Bevölkerung (Stand 2020). Auch eine sogenannte gezielte Vorratsdatenspeicherung ist anlasslose Massenüberwachung, die fast ausschließlich gesetzestreu lebende Menschen trifft. Eine verhältnismäßige Lösung wäre der sogenannte »Quick Freeze«-Ansatz, bei dem gespeichert wird, sobald ein konkreter Grund für die Speicherung vorliegt.
(Quellen: Geodaten: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie | Kriminalitätsdaten: Bundeskriminalamt, PKS 2020)