Versammlungsfreiheit “bedrohnt”
Nachdem bekannt wurde, dass das Land Schleswig-Holstein eine Verschärfung des Versammlungsrechts plant, hat der Vorstand der Piratenpartei Schleswig-Holstein alle auf Landes- und Kreisebene politisch beteiligten Parteien über einen Offenen Brief angeschrieben. Nun liegt eine neue Fassung vor.
Der überarbeiterte Gesetzesentwurf wird nächsten Mittwoch, den 29. April im Innen- und Rechtsausschuss beraten und voraussichtlich in der kommenden Landtagssitzung am 20. – 22. Mai verabschiedet. Wir können davon ausgehen, dass eine Debatte vor der Abstimmung stattfinden wird.
Auf einige durchgesetzte Verbesserungen können wir PIRATEN stolz sein, dennoch bleiben die wesentlichen Kritikpunkte erhalten:
1. Alle Teilnehmer an größeren Demonstrationen sollen künftig per Hubschrauber, Mini-Drohne oder Kamerawagen videoüberwacht werden dürfen, selbst wenn nur bei einzelnen Teilnehmern Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen vorliegen.
2. Schon bei Anhaltspunkten für den Einsatz verbotener Sichtschutzgegenstände (“Vermummung”) soll die Durchsuchung sämtlicher Versammlungsteilnehmer zugelassen werden.
3. Der “geplante Ablauf” soll bei der Anmeldung einer Demo verbindlich anzugeben sein, “wesentliche Änderungen” der Demoplanung sollen “unverzüglich” nachzumelden sein. Bei Abweichungen drohen dem Veranstalter Bußgelder.
4. Es soll möglich werden, Personen präventiv die Teilnahme an einer Demonstration zu verbieten.
5. Höhere Strafen bei Vermummungsgegenständen.
6. Verbot von “Ersatzversammlungen”
Mängeln des schon jetzt geltenden Versammlungsrechts soll nicht abgeholfen werden:
1. kein Demonstrationsrecht auf öffentlich zugänglichem Privatgelände
2. fehlende gesetzliche Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte (aus anderen Bundesländern)
3. schwammiges Vermummungsverbot
4. Anmeldepflicht auch für Kleinstversammlungen
Damit soll auch die neue Gesetzesfassung die geltende Versammlungsfreiheit beschneiden und ist deshalb abzulehnen.
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